Österreich

43 Millionen Überstunden blieben 2018 unbezahlt

Im Vorjahr haben österreichische Arbeitnehmer 43 Millionen Stunden "gratis" gearbeitet, gab die AK am Donnerstag bekannt.

Heute Redaktion
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Renate Anderl (56) ist seit April 2018 Präsidentin von AK Wien und Bundes-AK. Sie fordert strengere Regeln für Arbeitgeber beim Thema Überstunden.
Renate Anderl (56) ist seit April 2018 Präsidentin von AK Wien und Bundes-AK. Sie fordert strengere Regeln für Arbeitgeber beim Thema Überstunden.
Bild: zVg

Üblicherweise werden Mehr- und Überstunden entweder bezahlt oder mit Zeitausgleich abgegolten. Auf 43 Millionen Stunden traf dies im Vorjahr jedoch nicht zu - österreichische Arbeitnehmer leisteten diese "gratis".

25.000 Menschen arbeiteten im Vorjahr "gratis"

Unter Berufung auf Daten der Statistik Austria gab die Arbeiterkammer (AK) am Donnerstag bekannt, dass somit jede sechste Überstunde nicht bezahlt worden sei. Umgerechnet entspreche das einer "Gratisarbeit" von 25.000 Vollzeitbeschäftigten.

AK-Präsidentin Renate Anderl fordert ein Ende der Verfallsfristen einerseits, sowie ein Überstunden-Duplum andererseits: "Wer Überstundenentgelt mutwillig vorenthält, soll künftig das Doppelte zahlen müssen."

Hemmungen der Arbeitnehmer

Das Problem sei jedoch nicht neu - viele Arbeitnehmer fordern die Entlohnung ihrer Überstunden oft vergeblich ein. Manche trauen es sich aus Angst, ihren Job zu verlieren, überhaupt nicht. Erst im Nachhinein, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, klagen sie offengebliebene Stunden ein.

Doch auch in diesem Fall müssen die Arbeitnehmer häufig feststellen, dass die Ansprüche bereits verfallen sind. Viele haben eine Verfallsfrist von nur drei Monaten. Über Jahre angehäufte Überstunden würden somit völlig gratis geleistet.

Arbeitgeber kommen straffrei davon

"Leider ist eine solche Verfallsklausel nach der derzeitigen Rechtslage zulässig", kritisierte Anderl in einer Aussendung. "Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Die AK fordert daher ein gesetzliches Verbot solcher Verfallsfristen für Überstundenzuschläge."

Jedoch komme der Arbeitgeber auch dann straffrei davon, wenn er dem Arbeitnehmer die Überstunden nicht zeitgerecht bezahlt. Daher sollte es zuzügliche Zinsen für Arbeitgeber geben, so Anderl: "Manche Arbeitgeber machen daraus ein Geschäftsmodell und enthalten systematisch Überstunden vor. Dass es hier gar keine Sanktionen gibt, ist eine negative Anreizwirkung."

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