Ein Anrainer fand vor kurzem einen schwerverletzten Graureiher in seinem Garten in Lanzendorf (Niederösterreich). Der große Vogel war flugunfähig, ließ sich problemlos einfangen. Bereits beim Fund war offensichtlich, dass ein Flügel des Reihers schwer beschädigt war. Der Graureiher wurde sofort ins Tierschutzhaus nach Vösendorf bei Wien gebracht.
Die Erstuntersuchung inklusive Röntgen durch die Tierärztinnen bestätigte, dass das Wildtier angeschossen worden war. Im Schultergelenk des Graureihers steckte das Projektil eines Luftdruckgewehrs, welches dem Tier enorme Schmerzen und Qualen bereitete. Aufgrund der Verletzung konnte der Flügel nicht amputiert werden, das Tier musste leider eingeschläfert werden.
Tierschutz Austria erstattete Anzeige wegen Tierquälerei und wegen Verstoßes gegen die Kormoran- und Graureiherverordnung erstattet. Bei Fischteichen und Fischzuchtanlagen dürfen Graureiher zwar vom 16. August bis 31. Jänner in Niederösterreich bejagt werden, aber auch nur dann, wenn die Vertreibung mit anderen Hilfsmitteln nachweislich nicht geholfen hat.
Der Einsatz eines Luftdruckgewehrs entspreche diesen Hilfsmitteln jedenfalls nicht, heißt es aus dem Tierschutzverein. "Der Graureiher hätte bloß vertrieben werden dürfen. Sollte sich bestätigen, dass hier ein Jäger oder Fischer versucht hat, das Tier zu erschießen – noch dazu in der Brut und Aufzuchtzeit – so ist das besonders verwerflich", ärgert sich Vereinspräsidentin Madeleine Petrovic.
Der Graureiher unterliege dem allgemeinen Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er müsste ganzjährig geschont werden und findet sich auch auf der roten Liste gefährdeter Arten mit dem Zusatz, dass eine Gefährdung droht. Im niederösterreichischen Jagdgesetz wird er allerdings als jagdbares Tier geführt. "Wir fordern daher die sofortige Streichung des Graureihers aus der Liste der jagdbaren Arten. Eigentlich müsste der Gaureiher unter die niederösterreichische Artenschutzverordnung fallen", so Petrovic.