Jener Mann, der am 20. Juni 2015 bei einer irren Amokfahrt durch die Grazer Innenstadt drei Menschen getötet und Dutzende verletzt hat, muss sich ab dem 20. September vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten.
Jener Mann, der am 20. Juni 2015 bei einer irren drei Menschen getötet und Dutzende verletzt hat, muss sich ab dem 20. September vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten.
Alen R. (29), der Amokfahrer von Graz, befindet sich derzeit in der Sonderanstalt Göllersdorf (Niederösterreich) für geistig abnorme Rechtsbrecher. Aufgrund seiner muss er im Hochsicherheitstrakt in dieser geschlossenen Abteilung mit entsprechender medizinischer Betreuung behandelt werden. Ihm wurde Unzurechnungsfähigkeit bescheinigt, was für Kritik sorgte.
Ob Alen R. trotz Unzurechnungsfähigkeit wegen Mordes angeklagt wird, ist jedoch noch nicht klar. Bei einem Mordprozess würde Alen R. lebenslang drohen. Wird er nach dem Prozess in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, kann er bereits nach wenigen Jahren entlassen werden, so er als geheilt gilt.
Für neun Tage ist die Verhandlung vor dem Geschwornengericht anberaumt, wie der Vizepräsident des Gerichts, Harald Friedrich, einen entsprechenden "Krone"-Bericht bestätigte. Am 30. September soll das Urteil fallen.
Das Geschwornengericht ist eine Verfahrensform des Landesgerichts, als erste Instanz für schwerste Vergehen und Verbrechen (Straftaten mit lebenslanger oder 5–10 Jahren Freiheitsstrafe) sowie politische Straftaten.
Geschworne (oft auch Geschworene) sind keine Juristen, sondern meist unbeteiligte Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten meist die Geschwornen die Sachlage des Falles, der Richter dagegen die Rechtslage. Die Geschwornen entscheiden allein über Schuld oder Unschuld, gemeinsam mit den Richtern über das Strafmaß.
Der Name "Geschworner" (Geschworener) kommt daher, dass diese Bürger traditionell auf das Recht bzw. Gesetz und ihr Gewissen schwören mussten.