Österreich

Grazer Amokfahrt: OLG Wien für Rechtsmittel zuständig

Heute Redaktion
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Bild: Twitter

Weil eine Richterin des Grazer Oberlandesgerichts unter den 36 Verletzten der Amokfahrt war, müssen etwaige Rechtsmittel, die der Beschuldigte ergreift, in Wien geklärt werden. Somit sollen Vorwürfe von Befangenheit im Keim erstickt werden.

Weil eine Richterin des Grazer Oberlandesgerichts unter den 36 Verletzten der   war, müssen etwaige Rechtsmittel, die der Beschuldigte ergreift, in Wien geklärt werden. Somit sollen Vorwürfe von Befangenheit im Keim erstickt werden.

Am Oberlandesgericht Graz wollte man laut "Kleiner Zeitung" den Eindruck vermeiden, in der Causa befangen zu sein. Daher werden alle Entscheidungen über Einsprüche oder Haftbeschwerden von Seiten des Verdächtigen dem Oberlandesgericht Wien übertragen.

Nur die Rechtsmittel sind betroffen, für Entscheidungen wie die Verlängerung der U-Haft ist ohnehin das Landesgericht und nicht das Oberlandesgericht Graz zuständig. Die Ermittlungen gegen den Mann werden weiterhin von der Staatsanwaltschaft Graz geleitet.