Der Amoklenker von Graz (26), der bei seiner Wahnsinnsfahrt im Juni 2015 drei Menschen tötete und 36 zum Teil schwerst verletzte, erschien am Montag vor dem Bezirksgericht. Verhandelt wurde aber die Scheidung von seiner 23-jährigen Frau und das Sorgerecht für die beiden Kinder. Die Verhandlung fand in Abwesenheit der Frau statt.
Der , der bei seiner Wahnsinnsfahrt im Juni 2015 drei Menschen tötete und 36 zum Teil schwerst verletzte, erschien am Montag vor dem Bezirksgericht. Verhandelt wurde aber die Scheidung von seiner 23-jährigen Frau und das Sorgerecht für die beiden Kinder. Die Verhandlung fand in Abwesenheit der Frau statt.
Der Prozess ging schnell über die Bühne, der von Sicherheitsbeamten eskortierte Mann wurde einvernehmlich von seiner Frau geschieden, ihr wurde auch das alleinige Sorgerecht für die Kinder zugesprochen. Der 26-Jährige könne laut Gericht "in angemessener Zeit" einen Antrag auf Besuchsrecht stellen. Ob dieser genehmigt werden würde ist zweifelhaft, die 23-jährige gebürtige Bosnierin hatte mehrmals über tägliche Gewaltakte ihres nunmehrigen Ex-Mannes gesprochen.
Vor dem Prozess um die Amokfahrt in Graz herrscht weiter Uneinigkeit. Verschiedene Gutachten hatten den 26-Jährigen als nicht zurechnungsfähig, aber auch zurechnungsfähig eingestuft. Ein Termin für den Prozess ist ebenso noch offen, er soll aber noch 2016 stattfinden. Für den 8. Februar ist der nächste Haftprüfungstermin angesetzt.