Österreich

Grazer Rapper müssen wegen Verhetzung zahlen

Heute Redaktion
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Weil sie in drei Musikvideos zum Terrorismus und Straftaten aufrufen, wurden zwei Rapper am Freitag in Graz verurteilt. Die Songs sollen hetzerisch sein, urteilte die Richterin. Der Ankläger sah in den Liedern "extremen Judenhass", die Verteidiger hingegen pochten erfolglos auf Meinungs- und Kunstfreiheit.

Weil sie in drei Musikvideos zum Terrorismus und Straftaten aufrufen, wurden zwei Rapper am Freitag in Graz verurteilt. Die Songs sollen hetzerisch sein, urteilte die Richterin. Der Ankläger sah in den Liedern "extremen Judenhass", die Verteidiger hingegen pochten erfolglos auf Meinungs- und Kunstfreiheit.

Die beiden Rapper, ein gebürtiger Ägypter und ein gebürtiger Türke, drehten ihre Clips in der Steiermark. Musikmäßig sollen die beiden nichts draufhaben. "Bestenfalls mittelmäßiger Hipp-Hopp" urteilte ein vorgeladener Kenner der Szene. Im Video fuchtelten die Rapper mit Waffen herum, verherrlichten Drogenhandel und riefen zu Gewalt auf.

Locken junge Leute "auf ihre Facebook-Seiten"

Staatsanwalt Johannes Winklhofer sprach von "massiver antijüdischer Propaganda" in diesem "zutiefst verhetzenden, politischen Videos". Er prangerte an, dass sich die beiden Angeklagten gezielt an junge Leute wenden würden und sie "mit den Videos auf ihre Facebook-Seiten locken", wo weitere ähnliche Äußerungen getätigt worden seien. Das Argument, das es sich um Kunst handle, entkräftete Winklhofer schon im Vorfeld: "Ob es Kunst ist oder nicht, ist strafrechtlich ohne Bedeutung. Es ist wichtig, dass man sich der politischen Dimension des Falls stellt".

Überzeichnung wegen Rap

Verteidiger Gerald Ruhri betonte, dass die Statements bei seinen Mandanten etwas heftiger auffallen, da gerappt werde: "Es ist eine spezielle Form, die von der Überzeichnung und Provokation lebt." Der zweite Verteidiger, Klaus Kocher, hielt ebenfalls fest, Rap "ist eine Form der Subkultur, der Kunst".

Staatsanwalt: Verteidiger äußert "Riesenblödsinn"

Die beiden Angeklagten verweigerten die Aussage zur Gänze. Doch der Staatsanwalt beharrte darauf, diese Sache in einem größeren Zusammenhang zu sehen: "Wir können nicht dulden, dass hier zum Krieg gegen Juden aufgefordert wird". Dem Argument, dass Kunst eine Geschmacksfrage sei, hielt er entgegen: "Recht ist in Österreich keine Geschmacksfrage, sondern ein Faktum." Die Äußerungen der Verteidiger seien daher ein "Riesenblödsinn", was diese sofort empört zurückwiesen und etwas von "Schuld" und "Komplex" von sich gaben. "Ich habe keinen Schuldkomplex", kam es postwendend in aller Schärfe, bis Richterin Elisabeth Juschitz für Ruhe sorgte.

Bedingte Haft und Geldstrafen für beide Rapper

In ihrem Schlusswort betonten beide Angeklagten, dass sie keine Rassisten seien. Einer wurde - aufgrund einer Vorstrafe - zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro und elf Monaten bedingt verurteilt, der zweite zu 900 Euro und sechs Monaten bedingter Haft. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger legten sofort Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

APA/red.