Der Notruf des 36-Jährigen klang brandgefährlich: Er habe zwei Männer beobachtet, die einen verdächtigen Rucksack bei einem Müllcontainer im Waldmüllerpark in Wien-Favoriten abgestellt hätten. Sie hätten daraufhin laut "Allahu Akbar" geschrien und seien schnell davongelaufen. Sofort rückten zahlreiche Beamte der Polizei, der Diensthundeeinheit und der WEGA aus, umstellten den Park und richteten Straßensperren ein.
Gesperrt wurden die Bereiche Dampfgasse / Neilreichgasse, Karmarschgasse / Hasengasse und Neilreichgasse / Gudrunstraße. Bei einer anschließenden Durchsuchung des Gefahrenbereichs konnten die Beamten aber keinerlei Rucksack oder andere verdächtigen Gegenstände finden. Nachdem die Polizisten den 36-Jährigen nach einer Personenbeschreibung befragten, er allerdings keine Angaben machen konnte, erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann den Polizeieinsatz vorsätzlich ausgelöst hat. Er wurde angezeigt, seine Motive sind unklar.
Die Wiener Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das vorsätzliche Auslösen eines Polizei-, Rettungs- oder Feuerwehreinsatzes aufgrund einer falschen Notmeldung strafbar ist.
Es kann zu Anzeigen wegen diverser Gesetzesmaterien, wie etwa dem Sicherheitspolizeigesetz, dem Notzeichengesetz oder auch dem Telekommunikationsgesetz, kommen. Darüber hinaus kann das missbräuchliche Auslösen eines Polizeieinsatzes zu einer Kostenersatzpflicht zu den getätigten Aufwänden führen.