Wien

Großbrand im Donauzentrum blieb 6 Stunden unentdeckt

Am Freitag fand die gerichtliche Aufarbeitung des Großbrands im Donauzentrum statt. Der angeklagte Hilfsarbeiter kam glimpflich davon.

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Fatih T. (37) auf der Anklagebank.
Fatih T. (37) auf der Anklagebank.
"Heute"

Am 9. März 2019 um 5.24 Uhr schlagen im Wiener Donauzentrum zwei Brandmelder an. Binnen kürzester Zeit steht die Holzkonstruktion im Dach in Flammen. Es soll bis 17.30 Uhr dauern, bis die Feuerwehr "Band aus" meldet. 200 Feuerwehrleute standen im Einsatz, der finanzielle Schaden konnte bis heute nicht genau bestimmt werden. Die Causa landete am Freitag vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen.

Angeklagt: der Hilfsarbeiter Fatih T. (37). Er hatte in der Nacht des Brandes mit einer Flex Eisentäbe abgetrennt, ein Funke löste den Brand aus. T. war der letzte in der Entscheidungskette, wie Richterin Beatrix Hornich betonte. Denn, das stellte sich im Laufe der Verhandlung heraus, ausreichende Brandschutzmaßnahmen gab es auf der Baustelle nicht.

Was geschah also in der Nacht auf den 9. März? T., Vater vier Kindern, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen Monat lang auf der Baustelle im Donauzentrum gearbeitet. Immer in der Nacht. Am Vorabend des Brandes, das zeigen die Aufnahmen einer Überwachsungskamera, begab sich der Arbeiter, der 2006 aus der Türkei nach Österreich gekommen war, an seinen Arbeitsplatz. Mit einer Flex sollte er die Reste einer entfernten Decke zwischen zwei Stockwerken beseitigen.

200 Feuerwehrleute kämpften Anfang März 2019 gegen die Flammen im Donauzentrum.
200 Feuerwehrleute kämpften Anfang März 2019 gegen die Flammen im Donauzentrum.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Manhelnde Sicherheit

Ein Freigabescheine für "Heißarbeiten", bei denen es eine enorme Hitzeentwicklung gibt, war seitens der Baufirma nicht beantragt worden. Daher wusste auch niemand wirklich, wie hoch die Brandgefahr eigentlich war. Denn die Arbeiten hatten eine Fuge zwischen zwei Gebäudeteilen aus den 70er Jahren offengelegt, die damals mit der sehr leicht entflammbare Weichfaserplatten ausgekleidet worden war. Die Arbeiter hatten zwar die Fenster und den Bereich um die zu entfernenden Metallstäbe mit Platten bedeckt, nicht aber das hoch entflammbare Material in der Fuge, die sich bis nach oben in den Dachstuhl zieht.

Durch einen Funken kam es zu einem "Glimmbrand mit sehr geringer Rauchentwicklung", wie der Brandsachverständige Christian Tisch erläuterte. Der wenige Rauch sei in die Dämmfuge abgezogen, für den Arbeiter sei das nicht wahrnehmbar gewesen. Eine Stunde bevor der Brand am nächsten Morgen entdeckt wurde, arbeitete an derselben Stelle ein Kollege. Auch er bemerkte den bereits über seinem Kopf glosenden Brand nicht. Laut dem Sachverständigen blieb das Unglück etwa sechs Stunden lang unentdeckt.

Richterin entnervt

Bei der Einsicht seiner Tat strauchelte T. ein bisschen. Obwohl er sich bereits zu Verhandlungsbeginn zu den Angaben bekannt hatte, brauchte es dann später etwas Überzeugungsarbeit des Verteidigers. Die Richterin wollte von dem Beschuldigten hören, dass er die Stelle besser abdecken und auch die Fugen vor dem Funkenflug hätte schützen müssen. "Ich hatte keine Chance dazu", versuchte sich der Mann zuerst zu rechtfertigen. "Ich arbeite sowieso sehr vorsichtig." Nach einer Intervention durch den Anwalt sagte er endlich das, was das Gericht hören wollte.

Zu einem zweiten Moment dieser Art kam es kurz darauf. "Wie arbeiten Sie jetzt?", wollte die Richterin wissen. Die Antwort: "Wie immer." "Bitte nicht", seufzte die Richterin entnervt. Der Verteidiger musste seinem Mandanten abermals vorkauen, dass er nun noch vorsichtiger als zuvor arbeite, damit es nicht mehr zu solch einem Unglück kommen könne.

Der Prozess fand am Straflandesgericht in Wien statt.
Der Prozess fand am Straflandesgericht in Wien statt.
"Heute"

Milde für den Hilfsarbeiter

Zum Schluss zeigte die Richterin viel Verständnis für den Familienvater. "Es handelt sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt bei einem Arbeitnehmer", so die Vorsitzende Hornich. "Er hat eigentlich seine schweißtreibende Arbeit verrichtet mitten in der Nacht, er wurde alleine gelassen mit den Schutzmaßnahmen. Wenn man ein grob fahrlässiges Verhalten sehen will, so kann man es aber nicht mit einem schweren Verschulden gleichsetzen."

Aufgrund der Unbescholtenheit, dem sozialer Störwert und eines "geringen Unrechtsgehalts krimineller Natur" bot die Richterin eine Diversion an: 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Nicht rechtskräftig.

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