Der Mitte Oktober in Graz gestartete Großprozess mit ursprünglich 98 Angeklagten ist am Mittwoch mit einer Überraschung fortgesetzt worden. Als die Verhandlung bereits zu Ende war, gestand der Hauptangeklagte, ein 59-jähriger Beamter, den ihm vorgeworfenen Amtsmissbrauch. Der Schöffensenat verurteilte ihn nicht rechtskräftig zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt.
Der Mitte Oktober in Graz gestartete Großprozess ist am Mittwoch mit einer Überraschung fortgesetzt worden. Als die Verhandlung bereits zu Ende war, gestand der Hauptangeklagte, ein 59-jähriger Beamter, den ihm vorgeworfenen Amtsmissbrauch. Der Schöffensenat verurteilte ihn nicht rechtskräftig zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt.
Dienstag verkündete Richter Andreas Rom am späten Vormittag das Ende der Verhandlung. Diese hätte erst am Freitag fortgesetzt werden sollen. Doch im Anschluss an den Termin kam es doch noch zu einer Einigung mit dem Angeklagten. Er legte ein Geständnis ab und wurde daraufhin verurteilt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Dem nun verurteilten 59-jährigen Beamten wird vorgeworfen, gegen Bestechungsgeld Gewerbescheine ausgestellt zu haben, auch wenn die Ansuchenden nicht über die nötigen Voraussetzungen verfügt haben. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert der Angeklagte seinen Job und seine Beamtenpension, diese wird dann in eine ASVG-Pension umgewandelt.
Die meisten anderen Fälle wurden seither diversionell erledigt, weshalb die Verhandlungen wieder in das Straflandesgericht zurück verlegt worden waren. Mitangeklagt sind derzeit noch zwei sogenannte Vermittler, die ihm "Kunden" beschafft haben sollen. Die Verhandlung wird am 5. November fortgesetzt.