Mittwoch hat die EU-Kommission Pflöcke eingeschlagen und die Rahmenbedingungen fixiert: Was man über den "Grünen Pass" weiß, was unklar ist:
Technisch soll alles im Juni fertig sein, am 1. Juli der EU-Startschuss erfolgen. Passt gut, am 3. Juli fangen im Osten die Ferien an.
Mit weiteren (Norwegen, Schweiz, Island) wird verhandelt, mit Großbritannien herrscht Funkstille.
Wer ins Ausland will, braucht den Nachweis, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Das wird an der Grenze (wie der Reisepass) stichprobenartig überprüft.
Am einfachsten ist es, wenn man sich per Code am Smartphone ausweist, wie bei einem Flugticket.
Der Ausdruck eines Testlabors oder der Impfpass gelten aber ebenso.
Geht man testen, kann man sich das Ergebnis aufs Handy schicken lassen. So wird es auch beim "Grünen Pass" sein. Das Testlabor sendet den QR-Code zu. Genauso soll es beim Impfen sein. Genesene erhalten vom Hausarzt einen Bestätigung, die sie ausdrucken oder in ihr ELGA-System übertragen können.
Nur von der EMA zugelassene Impfstoffe bringen Reisefreiheit, wer Sputnik (oder einen chinesischen Impfstoff bekommen hat) fällt durch. Das betrifft vor allem Ungarn.
Kontrollore sehen keine Gesundheitsinfos über Dich, sondern nur ein grünes Häkchen, das beweist, dass Du geimpft, getestet oder genesen bist.
Die EU-Kommission hat es den Ländern freigestellt, aber es werden sich wohl alle darauf einigen: Am 22. Tag nach dem Erststich (nicht erst nach dem Zweitstich) erlangt man Reisefreiheit.
Im Land kommt mit dem 19. Mai zunächst eine Papierlösung, Anfang Juni soll der QR-Code folgen. Auch hier gilt: Am 22. Tag nach dem Erststich kann man überall rein.