Politik

Grüner Ärger über Novelle zum Arbeitslosengeld

Heute Redaktion
Teilen

Im Nationalrat sind am Mittwoch eine Reihe von sozialpolitischen Novellen beschlossen worden. Scharfe Kritik der Grünen erfuhr dabei eine Neuregelung hinsichtlich der Berechnung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Künftig werden Zeiten des Präsenz-und Zivildienstes und des Wochengeldbezugs nämlich nicht mehr berücksichtigt. Beschlossen hat der Nationalrat das Energieeffizienzgesetz.

Im Nationalrat sind am Mittwoch eine Reihe von sozialpolitischen Novellen beschlossen worden. Scharfe Kritik der Grünen erfuhr dabei eine Neuregelung hinsichtlich der . Künftig werden Zeiten des Präsenz-und Zivildienstes und des Wochengeldbezugs nämlich nicht mehr berücksichtigt. Beschlossen hat der Nationalrat das Energieeffizienzgesetz.

Eine Frau hatte beim VfGH geklagt und bekam Recht: Es sei gleichheitswidrig, dass zwar Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes und des Wochengeldbezugs berücksichtigt werden, nicht aber Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld.

20 statt 30 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld

Künftig wird allerdings keine dieser Zeiten anerkannt, was die Grüne Abgeordnete Judith Schwentner als "Witz" bezeichnete. Damit würden die Betroffenen ab kommenden Jahr nur mehr 20 statt 30 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wie sie kritisierte. Schwentner verwies darauf, dass man noch bis 1. Jänner 2015 Zeit für eine Reparatur gehabt hätte, "im Sinne aller Betroffenen".

Der nun gewählte Weg sei "absurd und eine Frechheit." SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Oberhauser räumte ein, dass der Weg nicht ideal sei. Ihre Fraktion werde dafür weiterkämpfen, hier eine Lösung bis zu Beginn des kommenden Jahres zu finden.

Besserstellung von Bauarbeitern

Abgesegnet wurde auch eine Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie zum Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz. Neuerungen kommen damit bei den Bestimmungen zum Überbrückungsgeld, das Bauarbeitern einen leichtern Zugang zur Pension bringt. Alle Bauarbeiter, deren gewöhnlicher Arbeitsort in Österreich liegt, werden nun einbezogen, auch wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat.

Damit werden auch ausländische Arbeitgeber die Arbeitgeberzuschläge zum Überbrückungsgeld zahlen müssen. Ein Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung besteht künftig in der Zeit vom 1. November bis 30. April für höchstens 200 (derzeit 192) und in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober für höchstens 120 (derzeit 96) ausfallende Arbeitsstunden.

Darüber hinaus wurde der Begriff "Assistenzhund" gesetzlich definiert - mittels einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes und des Sozialministeriumservicegesetzes. Konkret wird damit festgelegt, welche Kriterien er erfüllen muss, um aus öffentlichen Mitteln gefördert zu werden.

Energieeffizenzgesetz beschlossen

Der Nationalrat hat Mittwochnachmittag dann das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Wie bereits angekündigt lieferten die Grünen der Koalition trotz Streit im Sozialbereich die Stimmen für die notwendige Zweidrittel-Mehrheit. Im Wesentlichen geht es bei dem Gesetz darum, vor allem Energieversorger, Groß-Unternehmen und Bundesstellen dazu zu bewegen, dass der Energieverbrauch bis 2020 eingebremst wird.

SP-Energiesprecher Wolfgang Katzian zeigte sich in der Debatte erfreut, dass 2,5 Jahre an intensiven und harten Verhandlungen nun dazu geführt hätten, dass das "Kraftwerk Energieeffizienz" eingeschaltet werden könne. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sprach wie die Grüne Umweltsprecherin Christiane Brunner von einem "Meilenstein".

Kern der Novelle ist, dass der heimische Endenergieverbrauch im Jahr 2020 bei 1.050 Petajoule stabilisiert wird. Energieversorger müssen künftig jährlich nachweisen, Maßnahmen zur Energieverbrauchseinsparung um 0,6 Prozent gesetzt zu haben. Tun sie das nicht, sind Pönalen zu bezahlen. Welche Einsparmaßnahmen anerkannt werden, muss noch mittels Verordnung entschieden werden. Dazu zählen werden wohl beispielsweise Geräte-Tauschaktionen oder Stromsparpakete.