Österreich

ÖVP kippt FPÖ-Vorstoß zum Rotlicht-Gesetz

Monatelange wurde darum gerungen. Am Ende setzte sich die ÖVP gegen die FPÖ durch. Auch künftig wird es keine Bordelle bei Schulen geben.

Heute Redaktion
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Die geplante Erleichterung im Sex-Gesetz sorgte für Wirbel.
Die geplante Erleichterung im Sex-Gesetz sorgte für Wirbel.
Bild: iStock, heute.at

Grund für die Aufregung im Oktober war, dass der zuständige Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) die 150-Meter-Schutzzone rund um Schulen, Kindergärten und Kirchen streichen wollte.

Doch die ÖVP pfiff ihren Juniorpartner in der Landesregierung zurück, der entsprechende Passus wurde erneut abgeändert. Nun heißt es offiziell: "Bordelle innerhalb der 150-Meter-Schutzzone können künftig nur dann errichtet werden, wenn eine Abgrenzung, die keinen direkten Verbindungsweg und zusätzlich keine Sichtverbindung aufweist, gegeben ist. Das ist insbesondere eine Bahntrasse oder eine Einfriedungsmauer."

ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer ist zufrieden: "Das Rotlichtmilieu hat neben Kindergärten, Schulen und Kirchen nichts verloren. Im Umkreis von 150 Metern bzw. wenn direkte Verbindungswege oder Blickkontakt gegeben sind, haben Bordellbetreiber nun keine Möglichkeiten mehr ein Etablissement zu errichten."

Nur zwei Wörter wurden geändert



In Wirklichkeit wurden allerdings nur zwei Worte zum geltenden Text beigefügt. Nämlich "direkt" und "zusätzlich". Allerdings ist es künftig möglich, neben Kuranstalten und Krankenhäusern ein Bordell zu bauen, sie wurden aus der Schutzzone genommen – das war eine Forderung der FPÖ.

Noch eine Verschärfung gab es. "Wenn jemand ein Bordell ohne Bewilligung betreibt, Behörden Zugang oder Auskunft verweigert oder Unsafe-Sex-Praktiken bzw. Dienstleistungen Minderjähriger bewirbt, dann ist als Konsequenz die Bewilligung weg bzw. kann keine neue beantragt werden", heißt es nun.

Offiziell spricht die ÖVP dennoch von einem "Kompromiss". In Wahrheit trägt das "Rotlicht-Gesetz" eine schwarze Handschrift, vielleicht mit einem blauen i-Pünktchen.

Die Novelle soll am 25. Jänner im Landtag beschlossen werden.

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    (red)