Alkohol, unterdrückte Aggressionen gepaart mit einem fehlenden Selbstbewusstsein machten aus Robert O. (40) ein regelrechtes Monster. Nach einer lockeren Geburtstagsfeier auf der Donauinsel am 24. August ließ hemmungsloser Hass auf Frauen den erfolglosen Grafiker nicht und nicht einschlafen. Zitternd vor Zorn entschied der polnischstämmige Wiener am nächsten Morgen, seine friedlich schlafende Freundin (49) zu töten.
Nachdem er die um zehn Jahre ältere Sozialarbeiterin mit Fäusten malträtiert und grundlos "durch die Wohnung geprügelt" hatte, würgte er die wehrlose Frau "sicher eine halbe Stunde" so fest – "bis sie tot war". Die Mutter zweier erwachsener Töchter starb an einem gebrochenem Zungenbein und Sauerstoffunterversorgung im Gehirn, jede Hilfe kam zu spät.
Der Anruf, der kurz nach den furchtbaren Szenen in der Favoritner Wohnung des Mannes gegen 9.40 Uhr in der Notrufzentrale einging, brannte sich ins Gedächtnis des Beamten am anderen Ende der Leitung. "Ja, grüß Sie, grüß Gott. Ich habe gerade meine Freundin erwürgt, bitte kommen Sie vorbei", hauchte Robert O. in den Hörer, dann legte er auf. Später soll er Polizisten im Verhör gestehen, sich schon länger mit dem Gedanken einer Bluttat gespielt zu haben. "Lieber ist sie tot, als dass sie jemand anderer hat", sagte er.
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Sein Suchverlauf im Internet, den das Opfer zuvor als "krankhaftes Lesen von Femizid-Berichten" beschrieb, ließ die Ermittler schaudern: In den 48 Stunden vor der Tat rief der Angeklagte über 50 (!) Internetseiten auf, die Berichte oder Zeitungsartikel über Femizide, Mord an Frauen und (Ex-)Partnerinnen zum Inhalt hatten, heißt es in der nun vorliegenden Mordanklage gegen Robert O., der demnach "geplant" und "zielorientiert" aus "narzisstisch-egoistischem Besitzdenken" gehandelt habe.
Top-Anwältin Ina-Christin Stiglitz verteidigt den Verdächtigen, dem die Höchststrafe droht, am 25. Februar vor Geschworenen. Es dürfte eine hochemotionale Verhandlung werden: Beide Töchter der Getöteten sind als Zeugen vor Gericht geladen, sollen aussagen. Die Unschuldsvermutung gilt.