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Gutachten: 16-Jährige darf vollverschleiert in Schule

Heute Redaktion
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In Deutschland darf eine Schülerin mit einem Niqab - lässt nur die Augen frei - in den Unterricht.
In Deutschland darf eine Schülerin mit einem Niqab - lässt nur die Augen frei - in den Unterricht.
Bild: Kein Anbieter

Dieser Fall sorgt für Kopfschütteln: In Niedersachsen dürfen Mädchen total verschleiert in den Unterricht - weil ein Niqabverbot rechtlich nicht möglich sei.

Anlass für die Debatte ist ein 16-jähriges Mädchen aus Belm (nahe Osnabrück): Die Schülerin hatte sich beharrlich geweigert, ihren Niqab (lässt nur die Augen frei) abzulegen. Daraufhin ließ die niedersächsische Staatskanzlei prüfen, ob ein Verbot der Vollverschleierung möglich sei.

Gutachter hält Verbot für unzulässig



Die Landesregierung wollte laut "Hannoverscher Allgemeinen" ein Verbot mit einem Satz aus dem Schulgesetz begründen, wo es heißt: „Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen." Das sei mit einem Niqab, der die Kommunikation beeinträchtige, nicht möglich.

Doch ein Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei kommt nun zum Schluss, dass mit dieser Begründung ein Verschleierungsverbot nicht durchsetzbar ist. Der Gutachter argumentiert, dass Religionsfreiheit ein Grundrecht sei und Eingriffe daher gesetzlich geregelt werden müssten - etwa, in dem die Anforderung an die Schüler, „durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen", in ein Gesetz geschrieben werde.

Jetzt ist der Polit-Streit zu diesem Thema wieder voll entbrannt. Die rotgrüne Landesregierung hat eine Gesetzesänderung bisher abgelehnt, die oppositionelle CDU legte ihrerseits bereits einen Gesetzesentwurf vor.

(red)