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Gutachten: Klimt-Gemälde soll restituiert werden

Heute Redaktion
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Ein Gutachten von Rechtsexperten hat ergeben, dass das "Bildnis Gertrud Loew" von Gustav Klimt zu restituieren ist. Die Klimt-Foundation und die Erben der früheren Besitzerin und auf dem Bild porträtierten Gertrud Felövanyi, die von Nazis vertrieben ist, haben die Experten gemeinsam eingesetzt.

Ein Gutachten von Rechtsexperten hat ergeben, dass das "Bildnis Gertrud Loew" von Gustav Klimt zu restituieren ist. Die Klimt-Foundation und die Erben der früheren Besitzerin und auf dem Bild porträtierten Gertrud Felövanyi, die von Nazis vertrieben ist, haben die Experten gemeinsam eingesetzt.

Die von Ursula Ucicky gegründete Klimt-Foundation will für das Klimt-Gemälde "Bildnis Gertrud Loew" mit den Erben nach Gertrud Felsövanyi eine "faire und gerechte Lösung" im Sinne des Washingtoner Abkommens erarbeiten. Laut Rechtsexperten wäre das Bild zu restituieren, fände das Restitutionsgesetz des Bundes seine Anwendung.

Zwar ließen sich die näheren Umstände der Veräußerung des Bildes, das von den Auktionshäusern Christie's und Sotheby's auf einen Wert zwischen 18 und 25 Mio. Dollar (13,9 bis 19,3 Mio. Euro) geschätzt wird, "nicht mehr rekonstruieren, aber es ist nach dem Bericht der unabhängigen Provenienzforschung davon auszugehen, dass das Bild noch während der NS-Herrschaft in Österreich von Gustav Ucicky (Klimt-Sohn, Anm.) erworben wurde", heißt es in dem vom einstigen VwGH-Präsidenten Clemens Jabloner und den beiden Professoren Franz-Stefan Meissel und Helmut Ofner von der Universität Wien einstimmig gefassten Beschluss.

"Geht nicht darum, ob Ucicky böse gehandelt hat"

"Es ist, als stünde man auf einer Brücke und sieht beide Brückenpfeiler", so Jabloner. "1938 hängt das Bild noch nachweislich in der Wohnung von Frau Felsövanyi. 1942 ist es im Besitz von Gustav Ucicky. In der Zeit dazwischen liegt die Flucht der Familie Felsövanyi. Es geht gar nicht darum, ob Ucicky böse gehandelt hat. Das Bild ist über verschiedene, zum Teil abenteuerliche Stationen in seinen Besitz gelangt. Und es ist jedenfalls ein nichtiges Geschäft im Sinne einer Rückstellung."

Man habe sich als private Einrichtung "freiwillig und ohne jegliche rechtliche Verpflichtung" schon in der Stiftungssatzung dazu bekannt, die Washingtoner Principles zu respektieren, hielten Stiftungsvertreter fest. Stiftungs-Anwalt Andreas Nödl soll nun gemeinsam mit dem Rechtsvertreter der Erben, Ernst Ploil, eine einvernehmliche Lösung erarbeiten. Wie diese letztlich aussehen werde, hänge von vielen Faktoren ab. Für eine finanzielle Lösung habe die Stiftung Geld zurückgestellt. "Wir werden versuchen, es für Österreich zu erhalten", erklärte Vorstandsvorsitzender Peter Weinhäupl.

Ausstellung steht bevor

Das "Bildnis Gertrud Loew" soll möglichst bald gemeinsam mit fünf Klimt-Zeichnungen aus Stiftungs-Besitz zusammen mit entsprechenden Hinweisen zu ihrer Geschichte in der Mitte Dezember startenden MAK-Ausstellung "Wege der Moderne, Josef Hoffmann, Adolf Loos und die Folgen" gezeigt werden.

Die Provenienz-Recherchen zu diesen Zeichnungen hätten zwar noch kein eindeutiges Ergebnis erbracht, da weitere Forschungen jedoch zu kostspielig wären, habe man sich dazu entschlossen, diese fünf Werke in die Verhandlungen miteinzubeziehen, ohne die drei Rechtsexperten damit zu befassen. "Im Moment haben wir unsere Aufgabe erfüllt", so Jabloner. In der Stiftung rechnet man damit, dass sich unter den übrigen Werken aus dem Stiftungsvermögen keine weiteren Fälle strittiger Provenienz ergeben werden.

Die "Gustav Klimt . Wien 1900 Privatstiftung" war vor einem Jahr von Ursula Ucicky, der Witwe des Regisseurs und Klimt-Sohnes Gustav Ucicky (1899-1961), als gemeinnützige Stiftung gegründet worden, mit dem Ziel, die wissenschaftliche Dokumentation und Forschung über Klimt und seinen Sohn zu fördern.