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Gutachten: Merkel hätte Grenze nicht öffnen dürfen

Heute Redaktion
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Deutschland nahm seit 2015 rund 1,5 Millionen Migranten auf.
Deutschland nahm seit 2015 rund 1,5 Millionen Migranten auf.
Bild: picturedesk.com/AP

Ein neues Rechtsgutachten stellt fest: Der Bundestag wurde zu Unrecht nicht befragt. Und: Die Flüchtlinge hätten in Österreich Asyl beantragen müssen. Die Hintergründe hier.

Zwei Tage vor der Bundestagswahl sorgt ein Gutachten zum Beginn der Flüchtlingskrise 2015 für Aufregung in Deutschland: Die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes stellten darin fest, dass die Regierung bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage man damals die Grenzen für alle Migranten geöffnet hatte.

Die Wissenschaftler verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug, wonach es "der Entscheidung der Legislative" obliege, "ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird".

Demnach hätte also das Parlament darüber abstimmen müssen, ob die Massenaufnahme von Flüchtlingen zugelassen wird. Kanzlerin Angela Merkel hatte die Grenzen aber bloß nach Rücksprache mit einzelnen Ministern geöffnet.

Eigentlich hätten alle Neuankömmlinge nach Österreich als sicherer Drittstaat abgeschoben werden müssen. Es bestehe daher eine "Pflicht zur Einreiseverweigerung", die nur das Innenministerium aufheben könnte - was es aber nie getan hat. Auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland rechtlich gesehen freiwillig Asylwerber aufnehmen könnte, die eigentlich abgeschoben werden müssten, wurde nie in Anspruch genommen. (jm)

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