Österreich

Gutscheine von Texhages nun ungültig

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Pech für zwei langjährige Kundinnen: Christine J. (72) und Elisabeth E. (67) wollten am Donnerstag Gutscheine der Modekette einlösen. Doch an der Kasse hieß es: Wir können sie nicht annehmen!

"Das ist eine Frechheit. Meine Kinder haben mir die 70-Euro-Gutscheine zum Geburtstag am 15. Februar geschenkt", ärgert sich Elisabeth E. (67). Nach einem "Heute"-Bericht über die Texhages-Pleite wollte die Pensionistin die Gutscheine in der Filiale bei der Millennium City (Brigittenau) einlösen. "Die Kassierin sagte mir, dass sie die Gutscheine nicht annehmen darf", so die 67-Jährige. Auch Christine J. (72) ist wütend: "Vergangene Woche hätte ich die Gutscheine noch einlösen können."

Texhages verweist auf die Bestimmungen der Insolvenzordnung – und ist mit der Nicht-Annahme der Gutscheine im Recht. Denn ab der Eröffnung des Konkursverfahrens – in diesem Fall der 21. Februar – darf das Unternehmen rechtlich gesehen keinen einzelnen Gläubiger begünstigen. "Das Einzige, was man tun kann, ist unter seine Forderung im Konkursverfahren anmelden", rät AK-Juristin Jasmin Habersberger. Dies kostet 22 Euro. Da der Masseverwalter aber nur eine bestimmte Quote ausbezahlt, sollte sich jeder Gläubiger gut überlegen, ob sich das wirklich rechnet.

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