Letzter Akt?

"Habe die Hölle erfahren" – Urteil im Manker-Prozess

Nach fünf Prozessterminen musste Paulus Manker sich ein letztes Mal verteidigen. Doch am Ende wirkte er überraschend ruhig – die Strafe steht vorerst.
Christoph Weichsler
23.01.2025, 19:17
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Schon der fünfte Prozesstag– im vollen Saal des Wiener Landesgerichts konnte man die Spannung am Donnerstag förmlich spüren, als Theaterlegende Paulus Manker (65) zum letzten Mal das Wort ergriff. Bis hierhin hatte er mit gewohnt exzentrischen Monologen und lautstarken Vorwürfen gegen den Kulturmäzen Zeller versucht, seine Sichtweise zu rechtfertigen. Doch jetzt, kurz vor dem Urteil, wirkte Manker plötzlich ungewohnt ruhig, fast niedergeschlagen.

"Ich habe die Hölle erfahren"

"Ich habe die Hölle erfahren. Das System Benko hat uns zerstört! Als wir das Hotel bespielten, wurde alles getan, um uns zu boykottieren!" Mit diesen Worten versuchte Manker, ein letztes Mal seine Sicht der Dinge darzustellen. Wieder schilderte er detailliert, wie Intrigen und gezielte Sabotage ihn und seine Aufführungen am Semmering behindert hätten. Zeller bezeichnete er dabei erneut als "Psychopathen" und "Intriganten", der "gezielt unser Theater zerstört" habe.

Doch Richter und Staatsanwalt blieben unbeeindruckt. Der Anwalt der Gegenseite sprach von "banalen Beschimpfungen" und einem "Feuerwerk an Vorwürfen", das nur dazu diene, von der Sache abzulenken. "Herr Manker zeigt keinerlei Einsicht und mangelt an Respekt", fasste er zusammen. "Aufgrund meiner Schilderungen müssen Sie erkennen, dass ich unschuldig bin", sagte Manker bei der Abschlussverkündigung leise und ohne den sonst üblichen Nachdruck.

Ein turbulentes Verfahren geht zu Ende

Nach fünf zähen Verhandlungstagen und einer Vielzahl an Vorwürfen konnte zumindest ein Teil des Verfahrens abgeschlossen werden. Das Erstgericht sah lediglich in zwei Punkten keinen Tatbestand der Beleidigung oder üblen Nachrede erfüllt: Mankers Aussagen, Zeller habe einen "lupenreinen Subventionsbetrug" begangen und einen "Schlägertrupp" eingesetzt.

Beim Vorwurf des Subventionsbetrugs wurde Manker freigesprochen, da das Gericht nicht eindeutig feststellen konnte, wen er mit seiner Aussage gemeint hatte. Manker hatte erklärt, "das Südbahnhotel" habe Subventionsbetrug betrieben. Hätte er jedoch explizit behauptet, dass Zeller persönlich Subventionsbetrug begangen habe, wäre dies laut Gericht strafrechtlich relevant gewesen und hätte zu einer Verurteilung führen können.

Doch für die meisten Beleidigungen sah das Gericht keine Rechtfertigung. Bezeichnungen wie "Kanaille" wurden als reine Herabwürdigungen gewertet, "Psychopath" und "Intrigant" als üble Nachrede. Die Geldstrafe: 560 Euro, ersatzweise 70 Tage Haft.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Als das Urteil schließlich verkündet wurde, war von Mankers gewohnter Theatralik kaum noch etwas zu spüren. Mit gesenktem Kopf nahm er die Entscheidung entgegen.

Ob Manker das Urteil anfechten wird, ließ er offen. Doch eines ist klar: Mit diesem Urteil ist die Geschichte noch nicht vollständig abgeschlossen. Ob und wie Manker weitermacht, wird sich zeigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 24.01.2025, 14:42, 23.01.2025, 19:17
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