Österreich

Hackenmord an Mutter: Täter kommt in Anstalt

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:01

Weil er im August in Eisenstadt seine Mutter mit einer Hacke erschlagen haben soll, ist der 33-jährige Peter B. am Dienstag auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Bei seiner Tat war er wegen seiner Geisteskrankheit nicht zurechnungsfähig. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig.

Weil er , ist der 33-jährige Peter B. am Dienstag auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Bei seiner Tat war er wegen seiner Geisteskrankheit nicht zurechnungsfähig. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig.

Richterin Birgit Falb begründete die Entscheidung damit, dass es sich um das Verbrechen des Mordes handle, sowie um eine Anlasstat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. Außerdem liege eine geistig-seelische Abartigkeit vor und es bestünde eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit erneuter schwerer Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit.

Bereits zwei Wochen vor der Tat soll der 33-Jährige eine Axt gekauft haben. Der Betroffene habe eine Stimme gehört, er müsse seine Mutter erschlagen, erläuterte Staatsanwalt Petö. "Die Stimmen haben gesagt, ich soll meine Mutter umbringen", bestätigte auch B. Bevor es dazu kommen konnte, fand die Mutter jedoch die Axt und entsorgte sie im Müll. Warum er die Axt gekauft habe, fragte ihn Richterin Birgit Falb. B. antwortete: "Ich wollte ihr nur einmal eine draufhauen." Der Grund: "Weil ich mich geärgert habe."

Neue Axt gekauft

Am 27. August ging der 33-Jährige erneut einkaufen. Wieder holte er sich eine Axt, Müllsäcke, ein Messer-Set und einen Vibrationsschleifer. Auch dieses Mal fand die Mutter die spätere Tatwaffe. Als sie ihn fragte, was er damit vor habe, sagte er: "Jetzt bring ich dich um." Seiner Aufforderung, das Zimmer zu verlassen und ihn in Ruhe zu lassen, kam sie nicht nach. B. nahm daraufhin die Axt aus seinem Schreibtisch und versetzt ihr "mindestens" neun Schläge auf den Schädel und Nacken. Sie starb schließlich an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.

Unmittelbar nach der Tat ging Peter B. zur Polizei und gestand die Tat. Rettungsversuche blieben bei der 65-jährigen Mutter erfolglos. Nach der Anhörung von drei Zeugen haben der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk und der forensisch-psychiatrische Sachverständige Wolfgang Soukop ihre Gutachten vorgelegt. Peter B. leide an paranoider Schizophrenie: "Sein Handeln war fremdbestimmt", erläuterte Soukop vor dem Geschworenensenat. Es habe schon in der Vergangenheit des 33-Jährigen Auffälligkeiten gegeben. Das Verhältnis zur Mutter sei "ambivalent-aggressiv" gewesen.

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