Nicht bezahlt

Häftling bestellt aus Zelle Diamanten, mietet Privatjet

Ein Wiener (40) wollte aus dem Häf’n zwei Juwelen im Wert von 2,5 Millionen Euro ordern und sich einen Jet für einen Wochenendtrip sichern – Prozess!

Christian Tomsits
Häftling bestellt aus Zelle Diamanten, mietet Privatjet
Der selbsternannte Bitcoin-Millionär bestritt die Betrugsvorwürfe vor Gericht.
Der selbsternannte Bitcoin-Millionär bestritt die Betrugsvorwürfe vor Gericht.

Aus dem Gefängnis erneut auf die Anklagebank: Einem Wiener wird vorgeworfen aus seiner dreijährigen Strafhaft (er saß seit Jänner 2021 wegen Betrugs) dubiose Deals eingefädelt zu haben. Außerdem habe der mutmaßliche Widerholungstäter für einen angeblichen Wochenendtrip nach Luxemburg eine Charter-Maschine um 77.000 Euro geordert und dann nicht bezahlt. Am Montag wurde der 40-Jährige am Wiener Landesgericht vorgeführt – frisch frisiert erschien der Mann im weißen Hemd und im dunklen Jacket. 

Juwelen-Bestellung aus Haft

Noch aus seiner Zelle soll der Wiener einem Juwelier eine E-Mail geschrieben haben, in dem er Interesse für Diamanten im Wert von 2,5 Millionen Euro bekundete. Tatsächlich nutzte der 40-Jährige im Oktober 2022 einen Freigang, um in das Schmuckgeschäft zu schlendern und sich zwei wertvolle Juwelen auszusuchen – angeblich um seiner damaligen Freundin eine Freude zu machen. 

Millionenshow vor Gericht

Ähnlich wie beim Juwelenhändler zog der mutmaßliche Hochstapler auch vor Gericht eine echte Millionenshow ab: Er behauptete felsenfest, selbstständig und sehr erfolgreich zu sein und über ein Firmengeflecht in London zu verfügen. Mit Bitcoin-Handel habe er 4,5 Millionen Euro verdient. Die Überweisungen hätten nur aus der Haft nicht geklappt, er interessiere sich aber weiter für die Diamanten.

Zum angemieteten Privatflugzeug behauptete er laut APA, er habe auch den Flug natürlich bezahlen wollen, nur sei sein litauisches Bankkonto offenbar nicht mit seiner Kreditkarte verbunden. Er habe den Flug "wegen Schwierigkeiten mit dem Haftausgang" nicht antreten können – vertagt auf 27. November, da ein weiterer Zeuge benötigt wird. Die Unschuldsvermutung gilt.

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