Österreich

Häftling musste 19 Tage bei Neonlicht ausharren

Ein Häftling musste 19 Tage bei ständig eingeschaltetem Neonlicht in seiner Zelle verbringen. Die Volksanwaltschaft deckte den Fall auf. 

Christine Ziechert
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Die Kommission der Volksanwaltschaft stellte Missstände in einem Gefängnis fest.
Die Kommission der Volksanwaltschaft stellte Missstände in einem Gefängnis fest.
Getty Images (Symbolbild)

Auf schwere Mängel in der Unterbringung von Häftlingen stieß die Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr. So entdeckten Mitarbeiter des Ombudsrats im Jänner 2021 bei einer Kontrolle einen Gefängnisinsassen, der seit 19 Tagen bei ständig eingeschaltetem Neonlicht untergebracht wurde – laut Kommission zählt dies als Folter. Zudem wurden in anderen Haftanstalten zu wenig Sportmöglichkeiten und unzureichende Besuchsmöglichkeiten kritisiert. Auch weitere Fälle wurden anlässlich des am Mittwoch präsentierten Jahresberichts genannt.

Darunter etwa extreme Missstände in einer privaten Pflegeeinrichtung in Oberösterreich, die dank der Kommission geschlossen wurde: "Die Räume der WG waren klein, abgenutzt, spärlich eingerichtet und mit veralteten Pflegebetten ausgestattet. Der Putz bröckelte teilweise von den Wänden, die Böden waren rissig und verschmutzt. Es gab keine Freiflächen zum gemeinschaftlichen Aufenthalt, keine Pflegebäder, keinen Zugang zu Grünflächen oder Gartenanlagen", heißt es im Jahresbericht dazu. Zudem gab es nur eine einzige Diplom-Pflegekraft im ganzen Haus. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

    Beschwerden stiegen um ein Drittel an

    Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 23.633 Beschwerden (16.703 davon betrafen die Verwaltung), die bei den Volksanwälten Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz einlangten – im Vergleich zum Jahr 2020 ein Anstieg um 32 Prozent. In etwa der Hälfte der Fälle wurde ein Prüfverfahren eingeleitet.

    Die meisten Fälle betrafen "Soziales und Gesundheit" (31,5 %) – hier ging es vor allem um Fragen zur Krankenversicherung, Behinderungen und Covid-19-Maßnahmen. Jede fünfte Beschwerde (22,3 %) bezog sich auf die "innere Sicherheit" (Fremden- und Asylrecht, Polizei). 14 % der Probleme hatten mit der Justiz zu tun, hier waren die Themen Dauer von Gerichtsverfahren und Mängel im Strafvollzug vorherrschend.

    Pandemie verschärfte die Situation

    Neben den Beschwerden wurden 2021 auch 541 – meist unangekündigte – Kontrollen in öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Abteilungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenbetreuung) durchgeführt und 29 Polizeieinsätze (Demos, Abschiebungen) begleitet. In 63 % der Kontrollen stellte die Kommission Menschenrechtsverletzungen fest.

    Zudem hat die Corona-Pandemie die Situation in vielen Bereichen, in dem bereits Defizite vorhanden waren, massiv verschärft, heißt es im Bericht. So wurden etwa Menschen in Einrichtungen teilweise stärker in ihren Grundrechten und ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt als die übrige Bevölkerung.

    "In der Pflege herrscht Personalmangel, und der führt zu schweren Menschenrechtsverletzungen" - Volksanwalt Bernhard Achitz

    Auch der Personalmangel in der Pflege ist drastisch: So wird in dem Bericht ein Fall aus einem Pflegeheim in Niederösterreich erwähnt. "Eine Menge unserer Bewohnerinnen und Bewohner benötigt Körperpflege oder Unterstützung beim Essen, aber die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür ist zu gering", berichtet ein Mitarbeiter der Einrichtung. In vielen Heimen müssen Betten gesperrt und Klienten abgewiesen werden.