Österreich

Haft für Grazer, der "Ex" auf Bahngleise drückte

Heute Redaktion
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Weil er seine Ex-Lebensgefährtin auf den Geleisen eines Zugs niedergedrückt und festgehalten hatte, musste sich ein junger Grazer am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verantworten. Er soll die Frau auch am Kopf verletzt und ihr mehrmals gedroht haben, damit sie die Beziehung nicht beendet.

Der 23-jährige Grazer hat bereits acht Vorstrafen und deswegen auch ein Anti-Aggressionstraining absolviert. Dieses zeigte aber offenbar keinen Erfolg: "Wie kann denn das so in die Hosen gehen?", wunderte sich Richter Günter Sprinzel angesichts der angeklagten Vorfälle.

Immerhin soll der Beschuldigte seine damalige Lebensgefährtin im April dieses Jahres nicht nur mit dem Kopf gegen eine Glasscheibe und gegen ein Waschbecken gestoßen haben, sondern sie auf einem Bahngleis auf die Schienen gedrückt haben, nachdem sie gestolpert war. "Da bleibst du jetzt, bis der Zug kommt", soll er gesagt haben. Dieser kam auch, doch da hatte er bereits losgelassen und das Opfer konnte weglaufen.

"War psychisch total am Ende"  

Weil die junge Frau nicht mehr sicher sagen konnte, aus welcher Richtung nun tatsächlich der Zug gekommen ist, hielt ihr der Verteidiger vor, alles nur erfunden zu haben. Der Angeklagte selbst gab an, zu dem Vorfall keinerlei Erinnerung mehr zu haben, weil er betrunken war und einen Joint geraucht hatte. "Ich war psychisch total am Ende, die Gehirnerschütterung hat lange gedauert und ich hatte Kopfweh", schilderte wiederum die Zeugin.

"Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte", versuchte es der Verteidiger erneut und empfahl der jungen Frau "vor der eigenen Türe zu kehren", denn in Wirklichkeit, so der Anwalt, wollte sein Mandant immer wieder die Beziehung beenden, was sie zu verhindern versuchte.

"Opfer schlecht gemacht"

Das ärgerte Staatsanwältin Reingard Wagner, die in ihrem Schlussplädoyer anmerkte: "Es wurde auf schändliche Weise versucht, das Opfer schlecht zu machen." Dem Richter schien die Zeugin glaubwürdig und er verurteilte den Grazer zu einem Jahr unbedingter Haft. "Alles andere wäre bei Ihren Vorstrafen unmöglich", meinte er. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.