Österreich

Haft- und Geldstrafe für Nazi-Postings

Heute Redaktion
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Bild: Symbolfoto

7.200 Euro Geld- und ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe wegen Wiederbetätigung und Verhetzung: So lautete am Freitag am Landesgericht Korneuburg das nicht rechtskräftige Urteil für einen 27-Jährigen, der unzählige nationalsozialistische und fremdenfeindliche Inhalte im Internet gepostet hatte.

Der geständige Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren wurden mit 360 a 20 Euro die höchsten Tagsätze - oder 180 Tage Ersatzfreiheitsstrafe - festgesetzt, erläuterte Richterin Anna Wiesflecker. Dazu kommt ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe.

Bei seiner Einvernahme habe der 27-Jährige seine rechte Weltanschauung nicht bestritten und angegeben, seit seiner Lehrzeit Aversionen gegen Zuwanderer, Juden, Muslime und Schwarzafrikaner zu haben. Weiters angeklagt war der Besitz verbotener, in Tschechien gekaufter Waffen.

Der Angeklagte räumte ein, in einem sozialen Netzwerk in einschlägigen Gruppen unzählige Kommentare rechtsextremen Inhalts abgesetzt zu haben. Aufgrund seiner geständigen Verantwortung dauerte das Beweisverfahren nur kurz: Bereits nach etwas über einer Stunde Verhandlung gab es das Urteil.