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Haftbefehl gegen Soldat mit Terrorplan aufgehoben

Der deutsche Bundeswehr-Soldat Franco A. (28) gab sich als syrischer Flüchtling aus und soll Terrortaten gegen Politiker geplant haben.

Heute Redaktion
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Franco A.: Haftbefehl aufgehoben.
Franco A.: Haftbefehl aufgehoben.
Bild: zVg

Erst, als sich Franco A. eine in der Toilette des Wiener Flughafens versteckte Waffe abholen wollte, flog das mutmaßliche Doppelleben des deutschen Offiziers auf. Die Polizei hatte die Waffe entdeckt, via Überwachungsvideo wartete man, wer sie sich holen würde. Und dann schnappte die Falle zu: Franco A. wurde erwischt, beim Abnehmen der Fingerabdrücke kam heraus, dass er als Flüchtling registriert war, wurde im April 2017 bekannt.

Der mutmaßliche Rechtsextremist führte angeblich eine Todesliste, auf der die Namen vermeintlicher politischer Gegner stehen, darunter vor allem linksgerichtete Volksvertreter und Prominente. Die Vorgeschichte: Am 30. Dezember 2015 meldete sich Franco A. unter dem Pseudonym "David Benjamin" in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung Gießen, behauptete, er sei christlicher Syrer französischer Abstammung. Damit sollte die Schuld an Anschlägen offenbar auf Flüchtlinge gelenkt werden.

"Keine Fluchtgefahr mehr"

Der deutsche Soldat wurde anstandslos als Flüchtling registriert, kassierte seit Mitte Januar 2016 nach Asylbewerberleistungsgesetz neben seinem Sold (3.200 Euro brutto) zunächst Sachleistungen, später auch monatlich 400 Euro. Erst im November 2016, elf Monate später, wurde A. durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befragt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Schwindel auffliegen müssen. Denn A. sprach offenbar nur wenige Brocken Arabisch.

In der Vernehmung soll sich Franco A. rassistisch geäußert haben, in Internet-Chats wurde bei ihm rechtes Gedankengut gefunden, beim Abhören seiner Telefonate stieß die Polizei auf terroristische Absichten. Seither saß Franco A. in Untersuchungshaft, ihm wurde die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Nun der Knalleffekt: Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen A. aufgehoben. Die Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr. (red)

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