Österreich

Häftling (14) missbraucht: 15 Monate Haft

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Denise Auer

Jener mittlerweile 17 Jahre alte Bursch, der Anfang Mai 2013 in einer Zelle im Jugendtrakt der Justizanstalt Wien-Josefstadt einen damals 14 Jahre alten Mithäftling vergewaltigt hatte, wurde am Dienstag wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden Mitangeklagten bekamen jeweils vier Monate auf Bewährung.

, wurde am Dienstag wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden Mitangeklagten bekamen jeweils vier Monate auf Bewährung.

Der 14-Jährige saß im vergangenen Frühjahr mit drei älteren Burschen in einer Zelle. Ein Häftling versetzte dem Burschen am 6. Mai mehrere Ohrfeigen und stieß ihn schließlich zu Boden. Gemeinsam mit einem weiteren Mithäftling trat und schlug er den am Boden Liegenden. Außerdem ließ er ihn Abfälle essen. Dann musste sich das Opfer ausziehen und sich gegen die Wand zu stellen. Laut Anklage wurde er von seinem Peiniger mit einem Besenstiel malträtiert. Obwohl der 14-Jährige schrie, kamen die zwei anderen Anwesenden diesem nicht zur Hilfe.

Angesichts des drohenden Strafrahmens von bis zu fünf Jahren fiel das Urteil noch milde aus. Obwohl der Angeklagte nach einem schweren Raub in der Justizanstalt Gerasdorf noch bis 2016 eine dreijährige Freiheitsstrafe abzusitzen hat und damit eine gravierende Vorstrafe aufweist, war das Gericht mit 15 Monaten unbedinger Haft zufrieden. Der Hauptangeklagte meldete gegen seine Verurteilung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Laut Gericht habe dieser bei der Verhandlung "einen guten Eindruck gemacht und das Gefühl gegeben, sich mit der Tat auseinanderzusetzen". Er absolviert derzeit eine Schlosser-Lehre.

Richter: "Klassisches Demütigungsverhalten"

"Sie sind sicher kein Sexualtäter", meinte Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung. Er bezeichnete die Misshandlung mit dem Besenstiel als "klassisches Demütigungsverhalten von Jugendlichen im Zuge der Haftbedingungen". "Fast noch grauslicher" fand Gerstberger, dass der 14-Jährige zuvor vom Fußboden Abfall und Speisereste aufessen hatte müssen, in die der Hauptangeklagte zusätzlich hineingespuckt hatte.

Hauptangeklagter gab nur Schläge und Nötigung zu

Der Hauptangeklagte bekannte sich zur Körperverletzung, Nötigung und gefährlichen Drohung - er hatte dem 14-Jährigen eingeschärft, den Vorfall nicht zu melden - schuldig. "Er bedauert es sehr, bestreitet aber den Vorfall der Vergewaltigung", sagte sein Verteidiger. "Mir ist wichtig zu sagen, dass Sie wissen, dass ich nicht so ein Mensch bin. Ich weiß, es schaut anders aus", erklärte der Hauptangeklagte dem Schöffensenat vor der Urteilsberatung.

Anwalt: Keine "sexuelle Handlung"

Verteidiger Herbert Laimböck nannte es "pubertäres Dominanzverhalten", dass sein Mandant den 14-Jährigen zum Essen von Abfällen und zum Ausziehen zwang. Der Angeklagte habe "den Besenstiel genommen und drei Mal auf den Popo geschlagen oder gepikst". Das sei "sicher widerwärtig und unakzeptabel", aber keine "sexuelle Handlung" gewesen.

Bewährungsstrafen für Mitangeklagte

Weil die beiden anderen Anwesenden den Täter nicht von seinem Treiben abhielten und es unterließen, die Notruftaste zu betätigen, wurden die beiden Burschen wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung, einer der beiden zusätzlich wegen Körperverletzung zu jeweils vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bei den beiden Burschen wurde auf zwei jeweils aus Raubüberfällen resultierenden Vorstrafen Bedacht genommen. Die je vier Monate wurden daher als Zusatzstrafen zu Freiheitsstrafen von 24 zu 21 Monaten verhängt und auf Bewährung ausgesprochen, da sich die Burschen seit längerem wieder auf freiem Fuß befinden und mittlerweile einen Job bzw. eine Lehrstelle gefunden haben.

Anwältin eines Mitangeklagten: "Warum nicht selbst geholfen"

Jener Bursch, der den 14-Jährigen zu Beginn ebenfalls geschlagen und getreten hatte, gab immerhin die Körperverletzung zu. Die Anwältin des dritten Burschen, der schon geschlafen haben will, fragte, weshalb sich der 14-Jährige nicht selbst geholfen habe. "Es wäre leicht möglich gewesen, zu schreien, zu brüllen oder die Notfalltaste zu drücken", meinte die Juristin.

Die Angaben des 14-Jährigen, der im Ermittlungsverfahren eingehend kontradiktorisch vernommen wurde, waren auf einer DVD abgespeichert und standen dem Schöffensenat zur Beweiswürdigung zur Verfügung. Dem Burschen blieb daher ein Zeugenauftritt bei Gericht erspart.

Minderjährige dürfen nur mehr in Zwei-Mann-Zellen

Der Fall hatte der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) herbe Kritik eingebracht. Diese richtete dem 14-Jährigen in einer ersten Reaktion auf die erlittene Misshandlung aus, der Strafvollzug wäre "kein Paradies" und schloss eine Entschädigungszahlung aus. Erst Tage später , die Verbesserungen im Jugendstrafvollzug in die Wege leitete. Diese legte Mitte Dezember ihren Abschlussbericht vor. Seither ist die Unterbringung von minderjährigen Häftlingen in Zwei-Mann-Zellen obligatorisch.