Österreich

Häftling (16) missbraucht: Freispruch für Angeklagten

Heute Redaktion
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Nach der Vergewaltigung eines 16-Jährigen in der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld im Jänner dieses Jahres ist der Prozess am Donnerstag mit einem Freispruch im Zweifel für den Angeklagten zu Ende gegangen. Der 18-jährige Zellengenosse des Opfers erhielt nur eine dreimonatige Haftstrafe wegen Körperverletzung. Es handelt sich um einen von vielen Übergriffen auf jugendliche Häftlinge im Jahr 2013, laut Experten ist Gewalt im Jugendknast Alltag.

Nach der Vergewaltigung eines 16-Jährigen in der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld im Jänner dieses Jahres ist der Prozess am Donnerstag mit einem Freispruch im Zweifel für den Angeklagten zu Ende gegangen. Der 18-jährige Zellengenosse des Opfers erhielt nur eine dreimonatige Haftstrafe wegen Körperverletzung. Es handelt sich um .

Dem jungen Tschetschenen war vorgeworfen worden, einen 16-jährigen Mithäftling geschlagen und sexuell missbraucht zu haben. Vom Vergewaltigungsvorwurf wurde der 18-Jährige aus Mangel an Beweisen am Landesgericht Wiener Neustadt freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

16-Jähriger schuldete ihm Geld

Eine dreimonatige Gefängnisstrafe bekam er dennoch aufgebrummt. Offenbar, weil der Jugendliche ihm Geld schuldete, schlug der Angeklagte diesen eines Tages im Haftraum nieder. Das hat der Angeklagte auch von Anfang an zugegeben.

Doch den zweiten und weitaus schwerwiegenderen Anklagepunkt wies er von sich. Ihm wurde vom Staatsanwalt vorgeworfen, denselben Burschen im Fitnessraum des Gefängnisses "zur Befriedigung seiner sadistischen Neigung" (Staatsanwalt) mit einem Besenstil sexuell missbraucht haben. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Rosensteiner fällte trotzdem überraschenderweise einen Freispruch "im Zweifel für den Angeklagten".

Opfer lehnte Untersuchung ab

"Es fehlt die für ein Strafverfahren erforderliche Sicherheit, dass die Vergewaltigung tatsächlich geschehen ist", begründete die Richterin die Entscheidung. Beim angeblichen Opfer wurden im Krankenhaus keine Verletzungen nachgewiesen werden, der 16-Jährige habe sich zudem bei seinen Schilderungen in Widersprüche verwickelt, eine rektoskopische Untersuchung habe er abgelehnt, weil er sich geniert habe.

Der 18-Jährige muss eine 30-monatige Strafe u. a. wegen Erpressung, Raub und Betrug absitzen. Bereits am 5. Jänner 2013, nicht einmal eineinhalb Monate nach der Verurteilung, kam es zur ersten Ausschreitung im Gefängnis.

Im Frühjahr war eine Debatte um den Jugendstrafvollzug entbrannt. Auslöser war ein Vorfall in der Justizanstalt Josefstadt in Wien. Ein 14-Jähriger wurde . Erst danach kam auch der Vorwurf aus Gerasdorf in NÖ ans Licht, obwohl sich dieser bereits im Jänner zugetragen hatte.