Hoch hinaus wollte ein schwerer Bursche im Hochsicherheits-Gefängnis Stein (Krems): Er bestellte legal ein Trampolin, dann kam man drauf: die Zelle ist nur 2,50 Meter hoch.
Herumspringen wie bei einem Kindergeburtstag im berüchtigtsten Häfen Österreichs: Ein Strafgefangener wollte ein Trampolin, die Chefin des Maßnahmenvollzuges bewilligte das schwere Trumm.
Kurz darauf wurde das Megapackerl geliefert – zum Erstaunen der Beamten und Mithäftlinge. Denn plötzlich stand die Befürchtung im (2,50 Meter hohen) Raum, dass der Gefangene ja an die Decke springen und sich weh tun könnte.
Da half der ganze Protest des verhinderten Akrobaten nichts, das Trampolin musste zurück – und zwar auf Steuerkosten. „Es war nicht die Schuld des Insassen, also konnte man ihm nicht die Kosten anhängen", weiß ein Justizwachebeamter.
FP-Sicherheitssprecher Christian Lausch: „Die Zuckerl für Häftlinge waren noch nie so zum Kopfschütteln wie jetzt.“