Österreich

Häftling muss jetzt Strafe "nachsitzen"

Heute Redaktion
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Bild: WIkipedia

Wegen einer Namensverwechslung wurde ein zu sechs Monaten Haft verurteilter Betrüger (38) vier Monate zu früh entlassen (wir berichteten). Jetzt muss der Häftling seine Reststrafe "nachsitzen".

Wegen einer Namensverwechslung wurde ein zu sechs Monaten Haft verurteilter Betrüger (38) vier Monate zu früh entlassen . Jetzt muss der Häftling seine Reststrafe "nachsitzen".

Zwei Gefangene, ein und derselbe Nachname. Das führte zur Panne! Wegen Suchtmitteldelikten saß Gregor P. (22, zu zehn Monaten verurteilt) in der Justizvollzugsanstalt Linz in Haft, zeitgleich auch ein Betrüger namens Herbert P. (38, zu sechs Monaten verurteilt).

Eigentlich hätte per Gerichtsschreiben der 22-jährige P. am 13. Jänner entlassen werden sollen, stattdessen kam aber der 38-jährige P. frei.

Allerdings: Der zu früh entlassene Häftling muss antreten, um seine Reststrafe zu verbüßen. "Und zwar innerhalb eines Monats", so Landesgerichtssprecher Rainer Nimmervoll.

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