Wien

Haftstrafe für 14-Jährigen nach Messerattacke an Schule

Ein 14-Jähriger wurde am Donnerstag zu 18 Monaten Haft verurteilt. Er hatte einem anderen Schüler vor einer Schule ein Messer in den Rücken gestochen.

Heute Redaktion
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Straflandesgericht Wien
Straflandesgericht Wien
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Ein 14-jähriger Schüler musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten. Er wurde wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Im November hatte er einem gleichaltrigen Schüler vor einer Schule in Wien-Neubau ein Messer in den Rücken gestochen.

Sechs Monate wurden unbedingt ausgesprochen, die restlichen zwölf Monate bekam der Jugendliche unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen, berichtet "orf.at". Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Vorfall ereignete sich am 4. November 2020 vor einer Schule in Wien-Neubau. Der Angeklagte war in der vierten Klasse, hatte aber seit Schulbeginn nicht mehr am Unterricht teilgenommen.

Lehrerin ging dazwischen

Ein 16-jähriger Schüler aus einer anderen Klasse kam gerade aus dem Gebäude, da zeigte ihm der 14-Jährige sein Messer und forderte ihn auf, um die Ecke zu kommen. Ein Freund des Bedrohten hatte die Szene beobachtet und mischte sich ein. Er rief dem 16-Jährigen zu: "Lauf weg, er hat ein Messer!"

Darauf wandte sich der bewaffnete 14-Jährige dem gleichaltrigen Mitschüler zu und stach ihm das Messer in den Rücken. Eine Lehrerin eilte zu Hilfe, während der Angeklagte floh. Die Pädagogin brachte den Verletzten ins Gebäude und alarmierte die Rettung. Der 14-Jährige wurde mit einem Hubschrauber ins Donauspital geflogen.

Der Messerstich hatte keine lebensgefährliche Verletzung bewirkt, das Opfer erlitt auf Höhe des siebenten Brustwirbelkörpers eine 2,5 Zentimeter tiefe Wunde. Im gerichtsmedizinischem Gutachten wurde eine mehr als 14-tägige Gesundheitsschädigung mit zwei Tagen mittelstarken und sieben Tagen leichten Schmerzen festgehalten. Vom Gericht bekam der Verletzte eine Wiedergutmachung in Höhe von 1.710 Euro zugesprochen.

Motiv unklar

Das Motiv für die Bluttat blieb auch nach dem Gerichtstermin unklar. Der Angeklagte saß stumm und schweigend im Gerichtssaal, während das Opfer, ein Klassenkamerad und die Lehrerin die Ereignisse schilderten. "Er möchte keine Angaben machen, ich bitte Sie, das zu respektieren", erklärte sein Anwalt Sebastian Lesigang gegenüber der Richterin Alexandra Skrdla.

Einem jugendpsychiatrischen Gutachten zufolge weist der Jugendliche Reifungsdefizite auf emotionaler und sozialer Ebene auf, war jedoch in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen und einsichtgemäß zu handeln. Nach Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter war der Angeklagte zurechnungsfähig, weist jedoch eine "schwere Beziehungsstörung" auf.

Eine medikamentöse und therapeutische Behandlung wurde empfohlen, einen Teil seiner Haftstrafe wird er in einer Linzer Klinik verbringen.

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