Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch über die Strafberufung von Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher verhandelt. Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen ihn war vom Obersten Gerichtshof (OGH) bereits im April bestätigt worden.
Verteidiger Bernhard Lehofer hatte zahlreiche Milderungsgründe vorgebracht, von denen der Richtersenat jedoch nur den Verfahrensstillstand gelten ließ und das Urteil der ersten Instanz um zwei Monate verringerte. Seisenbacher selbst äußerte sich während und nach der Verhandlung nicht.
Seisenbacher, der 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles die Goldmedaille erkämpft und diesen Erfolg vier Jahre später in Seoul wiederholt hatte, war im vergangenen Dezember am Wiener Landesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hatte.
Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte das einst gefeierte Sportidol erstmals 1997 ein Kind körperlich bedrängt. Die Betroffene war damals neun Jahre alt. Von 1999 an kam es zu sexuellen Übergriffen, die sich bis zum 14. Lebensjahr der Betroffenen wiederholten.
Ab Sommer 2004 näherte sich der Ex-Judoka einem damals 13 Jahre alten Mädchen an, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein betreute. Auch an diesem Mädchen verging er sich. Zuvor hatte Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht, einer damals 16-Jährigen näherzukommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ab, dieser Vorgang wurde daher von der Justiz als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.
Dass der heute 60-Jährige vor seinem für 2016 angesetzten Prozess in die Ukraine flüchtete und dort untertauchte, hatte auf das Strafmaß keine Auswirkungen. Erst im September 2019 war er von den ukrainischen Behörden an die Wiener Justiz übergeben worden.