Österreich

Haftstrafe für Kärntner - er fing aus Hunger Fisch

Für Aufsehen sorgte am Montag ein Prozess in Kärnten: Ein 28-Jähriger erhielt eine Bewährungsstrafe für Fischfang.
Heute Redaktion
14.09.2021, 00:37

Ein halbes Jahr Gefängnis auf Bewährung – so lautete das Urteil gegen einen 28-jährigen Oberkärntner am Montag vor Gericht in Klagenfurt. Sein Vergehen: Er hatte in der Schonzeit im Februar eine über einen halben Meter lange Forelle aus der Möll gefischt. Ein Polizist ertappte den Mann mit einem Freund dabei, wie sie den Fisch fingen, den sie mit Speck angelockt hatten.

Vor Gericht erklärte der Mann, dass er kein Fischer sei, sondern nur Hunger gehabt hätte. Deswegen hätten er und sein Freund sich die Angelausrüstung ausgeborgt. Das Fischereirecht kennt jedoch kein pardon, drei Jahre Haft wären möglich gewesen.

Die KELAG als Gewässereigentümer stellte vor Gericht keine Ansprüche. Das Urteil gegen den voll geständigen 28-Jährigen lautete schließlich auf sechs Monate bedingte Haft, sein Angelbegleiter kam mit einer außergerichtlichen Einigung davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red)

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