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Haftstrafe gegen Timoschenko bestätigt

Heute Redaktion
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Bild: DAPD

Das oberste ukrainische Berufungsgericht hat das Urteil gegen die inhaftierte Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko (51) bestätigt. Der Berufungsantrag sei abgelehnt worden, sagte Richter Olexander Elfimow (Alexander Jelfimow) am Mittwoch in Kiew. Timoschenko war im Oktober vergangenen Jahres wegen Amtsmissbrauchs während ihrer Zeit als Ministerpräsidentin zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

(51) bestätigt. Der Berufungsantrag sei abgelehnt worden, sagte Richter Olexander Elfimow (Alexander Jelfimow) am Mittwoch in Kiew.

Timoschenko war im Oktober vergangenen Jahres wegen Amtsmissbrauchs während ihrer Zeit als Ministerpräsidentin zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Prozesse gegen Timoschenko stehen in der Kritik, politisch motiviert zu sein. Regierungsgegner werfen dem Präsidenten Viktor Janukowitsch vor, die Opposition mundtot machen zu wollen.

Richter Elfimow sagte, das Gericht sehe "keine Grundlage" für eine Berufung. Es gebe ausreichend Beweise dafür, dass Timoschenko zum Nachteil der Ex-Sowjetrepublik 2009 einen Gasvertrag mit Russland geschlossen und dabei ihre Befugnisse überschritten habe, sagte der Richter in Abwesenheit der Politikerin. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Die Anwälte der früheren ukrainischen Ministerpräsidentin hatten den Antrag damit begründet, dass unzulässigerweise das Strafrecht in einer politischen Angelegenheit angewandt worden sei. Es habe keine kriminelle Machenschaften gegeben.

Proteste vorm Gericht

Timoschenkos Verteidigung ist nun vor allen Instanzen in der Ukraine unterlegen. Im Gerichtssaal riefen Anhänger Timoschenkos entsetzt "Schande!". Vor dem Gericht protestierten mehrere hundert Anhänger Timoschenkos. Sie schwenkten Fahnen der ihrer Partei Vaterland und forderten ein "Ende der politischen Repression" und "Freiheit für die Ikone der Orangenen Revolution von 2004".

Timoschenko hat nach dem Urteil der letzten ukrainischen Berufungsinstanz die Möglichkeit, ihren Fall vor den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zu bringen. Dieser Schritt war durch Verzögerungen bei den bisherigen Verfahren in der Ukraine behindert worden.

 Am Dienstag behandelte der Menschenrechtsgerichtshof bereits eine Beschwerde der ehemaligen Regierungschefin gegen die Umstände ihrer Untersuchungshaft und ihre Haftbedingungen. Bis zu einem Urteil können jedoch noch Monate vergehen. Doch auch ein Sieg in Straßburg würde vermutlich nicht zu einer Freilassung Timoschenkos führen.

Weitere Anklagepunkte

Die ukrainische Justiz ermittelt gegen die erbitterte Gegnerin von Staatschef Janukowitsch bereits wegen anderer Vergehen, darunter Steuerhinterziehung und Veruntreuung, sowie wegen Beihilfe zum Mord. Somit könnte Timoschenko noch viele Jahre in der Ukraine in Haft sitzen.

Die 51-Jährige leidet an schweren Bandscheibenvorfällen und wurde deswegen im Mai in ein Krankenhaus verlegt. Dort wird sie auch von einem Team deutscher Ärzte aus der Berliner Uniklinik Charite betreut.

EU "zutiefst enttäuscht"

Die EU hat die Entscheidung des Gerichts "mit Bedauern zur Kenntnis genommen". Michael Mann, Sprecher der EU-Außenpolitikbeauftragten Catherine Ashton, sagte am Mittwoch in Brüssel: "Wir sind zutiefst enttäuscht über die Folgen für die aktuelle Situation, nachdem zwei wichtige Anführer der Opposition nicht zu den Parlamentswahlen zugelassen sind wegen Gerichtsverfahren, die nicht internationale Standards erfüllten."

Der Fall Timoschenko belastet auch die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Die EU weigert sich wegen des Umgangs der ukrainischen Regierung mit Timoschenko und anderen Oppositionellen, ein fertig ausgehandeltes Assoziierungsabkommen zu unterschreiben.

(APA/red)