Österreich

Hakenkreuz-Causa: "Opfer" erneut vor Gericht

Heute Redaktion
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Das "Opfer" mit Wunden im Spital (Foto); der 54-Jährige musste mit Frau dann vor Gericht - jetzt wieder.
Das "Opfer" mit Wunden im Spital (Foto); der 54-Jährige musste mit Frau dann vor Gericht - jetzt wieder.
Bild: Fritz Schaler, Trimmel

Es war einer der spektakulärsten Krimis der letzten Jahre in NÖ: Ein Arbeiter (54) soll mit Hakenkreuzen verunstaltet worden sein, sein Nachbar saß in Haft. Jetzt droht dem „Opfer" dasselbe Schicksal.

Zwei offenbar brutale Attacken hatte ein Arbeiter aus Bad Fischau (Wr. Neustadt) Ende 2015 und Anfang 2016 erleiden müssen: Wie mehrmals berichtet wurde er überfallen, mit Hakenkreuzen entstellt, beim zweiten Überfall wurde er sogar verschleppt, gefesselt und fast getötet.

Doch der zweite Angriff entpuppte sich nachweislich als Erfindung, der 54-Jährige wurde Ende 2016 zu 18 Monaten bedingter Haft, seine Ehefrau zu 20 Monaten bedingt verurteilt.

Der „Hakenkreuz"-Überfall, bei dem ein Nachbar (damals 33) beschuldigt worden war und sogar drei Monate in U-Haft gesessen hatte, versickerte im Sand, die Ermittlungen wurden eingestellt und nach einem Fortführungsantrag wieder aufgenommen. Der Verdacht: Der Außenseiter aus Bad Fischau soll sich die Hakenkreuze selbst auf Stirn und Bauch geritzt haben.

Bis zu zehn Jahre Haft

Heute muss Robert T. daher erneut auf die Anklagebank in Wiener Neustadt – vor einen Schöffensenat. Vorwurf: Falschaussage, Verleumdung und Freiheitsentzug. Es gilt die Unschuldsvermutung. Seine Frau ist diesmal als Zeugin geladen.

Dadurch, dass der unschuldige Nachbar mehrere Monate in U-Haft saß und dezidiert vom Arbeiter als Täter genannt wurde, ist der Tatbestand des Freiheitsentzuges gegeben. „Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft", bestätigt Landesgerichts-Vizepräsident Birgit Borns.

(Lie)