Österreich
Hakenkreuz-"Opfer" vor Gericht freigesprochen
Letztes Kapitel im argen Fall rund um Robert T. (54). Das "Hakenkreuz"-Opfer stand heute in Wr. Neustadt wieder vor Gericht.
Vom Opfer zum Angeklagten – bereits zum zweiten Mal saß Außenseiter Robert T. jetzt auf der Anklagebank – "Heute" berichtete. Der Arbeiter aus Bad Fischau (Bezirk Wr. Neustadt-Land) war laut eigenen Aussagen zwei Mal brutal überfallen worden. Beim zweiten Überfall wurde er gefesselt (mit Kabelbinder aus seiner Firma) und geschlagen - die Story wurde als Lügengeschichte entlarvt, der 54-Jährige und seine Frau wurden zu bedingten Strafen verurteilt.
Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Beim ersten Überfall war der Außenseiter mit Hakenkreuzen entstellt worden, der 54-Jährige beschuldigte seinen Nachbarn, dieser wanderte in U-Haft, saß unschuldig drei Monate. Nach langen Ermittlungen musste Robert T. heute wegen Falschaussage, Verleumdung und Freiheitsentziehung (Anm.: eben weil er durch seine präzise Falschaussage seinen Nachbar hinter Gitter gebracht hat) vor Gericht.
Beim Prozess bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig.
Der Schöffensenat fällte folgendes Urteil: Freispruch. Der Grund: Es lasse sich nicht eindeutig feststellen, ob der Überfall erfunden war oder nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Lie)