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Vorsicht! Diese Halloween-Scherze sind verboten

Heute Redaktion
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Nicht alle Scherze sind zu Halloween erlaubt
Nicht alle Scherze sind zu Halloween erlaubt
Bild: iStock (Symbolbild)

Halloween - die Nacht des Grauens steht vor der Tür! Und damit Gespenster, Horror-Clowns und Co. auch ungestraft ihr Unwesen treiben können, gibt es ein paar Verhaltensregeln.

Anlässlich der bevorstehenden Halloween-Nacht warnt die Polizei vor diversen Sachbeschädigungen und Ruhestörungen. Zudem bitten die Behörden, dass Eltern mit ihren Kindern ein klärendes Gespräch führen. Denn nicht alle "Scherze" sind auch erlaubt.

Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle, sind Straftaten, die laut Polizei "ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden".

Die Exekutive wird am 31. Oktober auch verstärkt im Einsatz sein und bei Strafrechtsdelikten umgehend einschreiten.

Klärende Gespräche

Auch wenn Kinder oder Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen.

"Machen Sie ihre Kinder aufmerksam, dass oftmals harmlose 'Streiche' gerichtlich strafbare Handlungen darstellen. Erklären Sie ihnen den besten Weg für Ihre 'Halloween-Tour'", so die Polizei.

Verkleidungen erlaubt

Sinnvoll ist es sich mit den Kindern zu überlegen wann sie mit wem bis wann unterwegs sein dürfen und was erlaubt ist und was nicht. Erkundigen Sie sich wie lange sich ihre Kinder in der Nacht auf öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen.

Verkleidungen und Maskierungen zu Halloween sind nicht verboten, da dies "mittlerweile unter Traditionspflege beziehungsweise Brauchtumsveranstaltung fällt".

Liste mit Straftaten

• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.

• Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.



• Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.

• Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.



• Das Zerstören von Blumenbeeten.

• Das Auskippen von Mülltonnen.

• Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.

• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.

• Lärmbelästigungen. (red)

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