Wirtschaft

Halogenlampen ab 1. September verboten

Nach den herkömmlichen Glühbirnen hat es jetzt auch Halogenlampen erwischt: Ihr Verkauf ist ab 1. September in der EU verboten.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

So wie bei Glühbirnen, die durch Energiesparlampen ersetzt wurden, geht es auch hier um Energieeffizienz. DEN LED-Technologie braucht nur noch ungefähr ein Zehntel so viel Strom wie Halogenlampen - also etwa statt 40 Watt nur noch 4 Watt.

Halogenlampen mit 230 Volt und gerichtetem Licht wie etwa Spots dürfen nicht mehr verkauft werden - Verbraucher können sich höchstens noch Restbestände in den Geschäften sichern, bis auch diese aufgebraucht sind.

Gnadenfrist für 12-Volt-Lampen

Es dürfen nur noch Halogen-Reflektoren mit 12 Volt verkauft werden, die mindestens 4000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (also B) liegen - dies aber auch nur noch bis September 2018.

Somit ist per 1. September die sechste Stufe der Ökodesign-Richtlinie der EU in Kraft getreten: Sie besagt, dass besonders energieintensive Leuchtmittel seit September 2009 schrittweise vom Markt genommen werden.