Österreich

Frau getötet: 20 Jahre Haft für Mord im Jahr 2005

Heute Redaktion
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Für eine mutmaßliche Bluttat an seiner Gattin (37) im Frühjahr 2005 musste ein Kosovare heute in St. Pölten vor Gericht. Der 62-Jährige war in den Kosovo geflohen, bekam dort nur 7 Jahre Haft ....

Blutige Szenen hatten sich vor 14 Jahren in einem Haus in Wilhelmsburg (St. Pölten) abgespielt: Eine gebürtige Polin (37) lag blutüberströmt im Bett. Der mutmaßliche Killer, der damals 48-jährige Ehemann, schnappte die vier Kinder und fuhr in seine Heimat. Dort stellt er sich im Hauptquartier der UNO-Übergangsverwaltung, kam vor Gericht, sprach dabei immer von Notwehr und wurde (rechtskräftig) zu sieben Jahren Haft wegen Mordes verurteilt.

Aber: Die heimischen Behörden blieben hartnäckig, der Mann wurde schließlich in Albanien verhaftet und nach Österreich ausgeliefert. "Zwei Mal im selben Land kann er nicht vor Gericht. Aber es gilt das Tatortprinzip, daher muss er jetzt in Österreich vor Gericht", so Staatsanwalt Leopold Bien.

Gutachter zerpflückt Unfallvariante

Beim Prozess sprach der heute 62-Jährige von einem "Unfall" und Notwehr: Die 37-Jährige sei mit einem Messer zu ihm ans Bett gekommen, er habe geschlafen und sich dann nur gewehrt und dabei habe seine Ehefrau eben einen tödlichen Halsstich erlitten.

Dem konterte aber der Gutachter: "Die Frau kann sich die Verletzungen nicht selbst zugefügt haben. Die Blutspuren am Tatort zeigen, dass auf die am Rücken liegende Frau eingestochen sein worden muss."

Das mutmaßliche Motiv: Eifersucht und Besitzwillen. Die Frau soll Kontakt zu anderen Männern gehabt haben, er soll ihr immer wieder gedroht haben: "Bei einer Trennung siehst Du die Kinder nie wieder."

Schuldspruch

Beim Prozess kam ein Brief der 37-Jährigen an eine Angehörige zur Sprache, worin die 37-Jährige ihre Ängste offenbarte und ihn "Teufel" und "Tyrann" nannte. Die Kinder (2 Männer, 2 Frauen) des Paares sprachen indes von einer harmonischen Ehe. Eine Arbeitskollegin und eine Freundin berichteten im Zeugenstand wiederum von der Angst des Opfers. "Sie hat oft geweint, wollte weg von ihm", so eine ehemalige Arbeitskollegin.

Der Verteidiger beantragte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes (Mindeststrafe zehn Jahre bis lebenslang; Anm.: die bereits verbüßten sieben Jahre werden dann aber abgezogen). Die Geschworenen entschieden. Es war Mord. Das Urteil (nicht rechtskräftig): 20 Jahre Haft, das heißt 13 Jahre muss der 62-Jährige noch absitzen.

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