Österreich

Haltelinie ist illegal: Gericht hebt Strafe auf

Heute Redaktion
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Andreas S. hielt nicht an der Haltelinie und wurde von der Rotlichtkamera aufgenommen. Das Gericht hob die Strafe auf.
Andreas S. hielt nicht an der Haltelinie und wurde von der Rotlichtkamera aufgenommen. Das Gericht hob die Strafe auf.
Bild: Helmut Graf/privat

Wer oft mit seinem Auto am Gürtel in Wien unterwegs ist, kennt die Kreuzung an der Ecke Neubaugürtel und Felberstraße (Rudolfsheim). Was viele nicht wissen: Eine Kamera nimmt Rotlicht-Sünder auf!

Auch Andreas S. (Name geändert) tappte am 31. August 2015 in die Falle. Um 15.22 Uhr hielt er nicht an der Haltelinie, sondern bog bei Rot in die Felberstraße ein und wurde dabei von einer Rotlicht-Kamera gefilmt. Wenig später flatterte dem 38-Jährigen eine Strafverfügung in Höhe von 140 Euro ins Haus. Doch Andreas S. zahlte nicht, sondern legte Beschwerde ein – und bekam heuer vom Verwaltungsgericht Wien Recht.

Der kuriose Grund: Es gibt keine Verordnung für die Haltelinie. Sie hat somit keine rechtsverbindliche Kraft, die Strafe wurde vom Gericht aufgehoben. Die zuständige MA 46 (Verkehrsorganisation) äußerte sich nicht zur Haltelinie, erklärt aber: "Rotlichtkameras sind nicht verordnungspflichtig."

Verordnung für die Rotlichtkamera?

Der Richter sah dies anders: Er beantragte bei der MA 46 die Übermittlung der Verordnung für die Haltelinie und die Rotlicht-Kamera, erhielt aber keine Antwort. "Wir anerkennen die Erkenntnis des Gerichts zu dem vorliegenden Fall, wenngleich es in der Darstellung des Sachverhalts zu bestehenden Verordnungen zu abweichenden Auffassungen kommen kann", heißt es seitens der MA 46.

Das Urteil könnte ein Präzedenzfall sein: "Wer gestraft wurde und per Gericht Einspruch erhoben hat, kann jetzt mit Hinweis auf mein Verfahren die Wiederaufnahme beantragen. Allerdings ist die Verjährungsfrist zu beachten", so Andreas S. Pech haben leider all jene, die die Strafe bereits bezahlt haben. (cz)