Niederösterreich

"Hammer und Sichel-Fahne eine Schande für Krems"

Eine "Hammer und Sichel"-Fahne in der Kremser Innenstadt sorgte am heutigen 1. Mai für einige Aufregung.

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Flagge in Krems
Flagge in Krems
privat

LINKS zeigte am 1. Mai in Wien, NÖ und anderen Bundesländern gehörig auf: Aktivisten von LINKS haben am Vorabend des 1. Mai in vier Meter großen Lettern „All Refugees Welcome“ im Grete Rehor-Park zwischen Parlament und Justizpalast gemalt.

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    Hammer und Sichel in Krems
    Hammer und Sichel in Krems
    privat

    „Unsere zentrale Botschaft war vor Ort auf der Abschlusskundgebung zum 1. Mai und aus dem Weltall zu lesen,“ meint LINKS Sprecherin Anna Svec und ergänzt: „Bei LINKS wird es nie eine Differenzierung zwischen guten und schlechten Geflüchteten geben. Alle die hier sind, sind von hier. Punkt.“

    "Schande für Krems"

    In Krems hing eine rote Fahne mit Hammer und Sichel in der Innenstadt - neben einer Regenbogenfahne. "Hammer und Sichel sind die Symbole der Sowjetunion. Deren Zusammenführung ist ein Ziel von Putin und ein Grund für den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine. Die Symbole der Sowjetunion zu zelebrieren, während Russland einen Angriffskrieg in der Ukraine mit unendlichem Leid für die Menschen durchführt, ist eine Schande für Krems, weil diese Partei der Resch-Stadtregierung im Gemeinderat verlässlich die Mehrheit sichert“, ärgert sich Krems Vizebürgermeister Martin Sedelmaier.

    "KPÖ-Tradition hin oder her, aber diese Pietätlosigkeit ist ein Affront gegenüber der kriegsleidenden ukrainischen Bevölkerung", so Sedelmaier weiter und meint abschließend: "Die Benutzung des Symbols Hammer und Sichel, ebenso wie die des Roten Sterns und anderer kommunistischer Symbole oder auch der Hymne der Sowjetunion, sind in Lettland, Litauen (seit 2008), Indonesien (seit 1966) und der Ukraine(seit 2015), sowie Ungarn (seit 1993) und Moldau (seit 2012) verboten. Ein derartiges Verbot bestand seit 2009 in Polen, mit dem Urteil der Verfassungstribunals vom 19. Juli 2011 wurde es jedoch für verfassungswidrig erklärt und als vom Anfang an nichtig betrachtet."