Wirtschaft

Handels-KV-Einigung: 48 Euro mehr für jeden

In der fünften Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag für Österreichs Handelsangestellte konnte eine Einigung erzielt werden.

Heute Redaktion
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Um kurz vor Mitternacht am Montag war es soweit: Arbeitnehmer-Vertreter und Arbeitgeber haben einen Kompromiss gefunden, mit dem beide Seiten zufrieden sind. Demnach werden die kollektivverträglichen Gehälter um 2,5 Prozent – und mindestens 48 Euro – steigen. Untere Lohngruppen erhalten um 3,2 Prozent mehr. Durchschnittlich macht das eine Erhöhung um 2,66 Prozent.

Zudem werden die Lehrlingsentschädigungen um knapp 8 Prozent steigen. Konkret sind das 650 Euro im ersten Lehrjahr, 820 im zweiten, 1.000 im dritten und 1.150 Euro im vierten Lehrjahr. 2020 sollen die Lehrlingsentschädigungen dann auf 700, 900, 1.100 und 1.200 Euro steigen.

Außerdem konnte die Gewerkschaft ein Recht auf eine 4-Tageswoche bei 10 Stunden täglicher Normalarbeitszeit und einen Anspruch auf Altersteilzeit sowie Bildungskarenz herausschlagen. Die Anrechnung von Karenzzeiten wird künftig zudem im Ausmaß von 24 Monaten auf dienstzeitenabhängige Ansprüche umgesetzt.

"Das ist ein KV-Abschluss, der sich sehen lassen kann. Allerdings sind die Arbeitgeber im Handel dabei ans Limit gegangen", ließ Arbeitgeber-Chefverhandler Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), nach der Einigung wissen.

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Weihnachten machen Shops früher zu

Außerdem ausverhandelt wurde, dass die Geschäfte ab 2019 am 24. Dezember bereits um 13 Uhr – anstatt wie bisher um 14 Uhr – schließen. "Das bringt für alle Angestellten im Handel eine Stunde mehr Familienfreizeit", hebt Peter Buchmüller hervor.

"Wir haben diesem Abschluss zugestimmt, weil er zum einen den unteren Gehaltsgruppen eine Gehaltserhöhung von 3,2 Prozent brachte und das rahmenrechtliche Paket zum Beispiel mit dem Recht auf die 4-Tage-Woche wirklich herzeigbar ist," erklärte die die Verhandlerin der GPA-djp, Anita Palkovich.

Der neue Handels-KV für die rund 450.000 Angestellten und Lehrlinge tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(red)