Kärnten

Handwerker-Besuch trotz Quarantäne: Kärntner verurteilt

Ein 44-jähriger Kärntner hatte trotz Quarantäne Handwerker bei sich daheim empfangen und diese nicht über seine Infektion informiert.

Heute Redaktion
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Ein Infizierter beschäftigte Handwerker trotz Quarantäne bei sich daheim (Symbolbild).
Ein Infizierter beschäftigte Handwerker trotz Quarantäne bei sich daheim (Symbolbild).
picturedesk.com

Ein 44-jähriger Kärntner musste sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er wurde im Oktober positiv auf das Coronavirus getestet und hatte trotz Absonderungsbescheides Handwerker bei sich zu Hause empfangen, berichtet die APA. 

Vier Monate bedingte Haft und 4.500 Euro Geldstrafe

Der Mann wurde wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu vier Monaten bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nur zwei Tage nachdem er seinen Quarantänebescheid erhalten hatte, empfing er zwei Handwerker für eine Reparatur bei sich daheim. Auch wies er sie nicht darauf hin, dass er infiziert war. Laut Strafantrag trug er auch teilweise keinen Mund-Nasen-Schutz, als er sich in der Nähe der beiden Männer aufgehalten hatte.

Nicht mehr daran gedacht

"Es tut mir so leid, ich bin nur froh, dass ich niemanden angesteckt habe", gab der Angeklagte zu Protokoll. An den Absonderungsbescheid habe er einfach nicht mehr gedacht.

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren, wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, fasste der unbescholtene Mann neben der bedingten Haftstrafe eine Geldstrafe von 4.500 Euro, mit 180 Tagessätzen zu je 25 Euro, aus. Eine Diversion sei nicht infrage gekommen, sagte der Richter. "Das wäre eine Bagatellisierung."

Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Stefan Engelbert gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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    JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com