Österreich

Handyvideo am Steuer: Das neue tödliche Hobby!

Handyvideo am Steuer - der oftmals tödliche Modetrend hat Österreich erreicht. Jetzt warnen die Autofahrerclubs vor den Folgen.

Heute Redaktion
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Immer mehr Handy-Sünder am Steuer, weil sie sich selbst filmen und live streamen.
Immer mehr Handy-Sünder am Steuer, weil sie sich selbst filmen und live streamen.
Bild: Fotolia (Symbolbild)

Eine Liveübertragung auf YouTube, Facebook und Co aus dem eigenen Auto: der neueste Trend der Internet-Community sorgt auch in Österreich bereits für große Probleme.

Am Steuer das Handy festzuuhalten, um sich selbst zu filmen stellt eine schwere Missachtung der Vorschriften dar, die zudem schon mehrfach zu schweren Unfällen in letzter Zeit führte.

"Dumme und unnötige Gefährdung"

"So eine dumme und dazu unnötige Gefährdung des eigenen Lebens bzw. der Leben der anderen Verkehrsteilnehmer habe ich selten gesehen", ist etwa ARBÖ-Verkehrsexperte Jürgen Fraberger entsetzt.

Das Telefonieren im Auto ist per Gesetz nur mehr mit

Freisprecheinrichtung erlaubt. Wird das moderne Smartphone als Navigationssystem verwendet, muss es im Wageninneren befestigt sein. Die gewünschte Route darf während der Fahrt nicht programmiert werden. Des Weiteren ist auch das Lesen und Schreiben von Nachrichten aller Art während der Fahrt untersagt.



Genauso ist Internetsurfen und das Statusupdate auf den Social-Media-Kanälen absolutes Tabu und strafbar. "Wie kommt man also darauf, dass man sich selbst beim Autofahren filmt?", fragt sich Fraberger.

Nur die Polizei darf auf Straßen filmen

In der Hoffnung, möglichst viele Klicks und Likes mit seinen Video-Live-Übertragungen zu erreichen, stürzen sich manche Autofahrer in unnötige Gefahrensituationen. Neben der Gefährdung von anderen und von sich selbst, sind auch die rechtlichen Aspekte zu bedenken.

Vor allem, wenn Lenker und Kennzeichen anderer Fahrzeuge auf den Videos zu sehen sind. Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols nur im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes durch die Sicherheitsbehörden bzw. die spezielle Ermächtigung des Paragraph 98e Straßenverkehrsordnung für die Überwachung aus Fahrzeugen durch die Polizei zulässig.

Der ARBÖ appelliert an alle Autofahrer, nicht selbst mit dem Handy während der Fahrt zu hantieren. (Red)