Österreich

Hannes Kartnig trägt wieder Fußfessel

Heute Redaktion
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Bild: Andreas Tischler

Hannes Kartnig, Ex-Präsident von Sturm Graz, muss den Rest seiner Freiheitsstrafe, die gegen ihn unter anderem wegen Betrugs verhängt worden ist, nicht mehr in Haft absitzen. Kartnig wurde wieder die Fußfessel bewilligt.

Ursprünglich wurde Hannes Kartnig zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, Teile des Prozesses wurden aber wiederholt, die Strafen teils herabgesetzt. Zunächst wurde Kartnig eine Fußfessel gewährt, weil er aber immer wieder gegen die Auflagen verstieß, wurde sie ihm wieder abgenommen.

Seither hat Kartnig mehr als die Hälfte seiner Strafe in Haft verbüßt und auch einen Teil des Schadens wieder gut gemacht. Seine Reststrafe beträgt noch ein Jahr, womit er auch Anspruch auf eine Fußfessel hat. Bereits im Dezember wurde ihm die Fußfessel daher erneut bewilligt, berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag.

Schon davor war Kartnig als Freigänger unterwegs und in der Firma seines Sohnes beschäftigt. Besondere Auflagen muss er nach Auskunft der Justizanstalt Graz-Jakomini keine erfüllen.

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