Szene

Harald Schmidt sagt gegen seinen Stalker aus

Zum ersten Mal sagte Harald Schmidt am Montag Vormittag vor dem Kölner Gericht gegen seinen einstigen Stalker aus.

Heute Redaktion
Teilen

Um gegen seinen einstigen Stalker auszusagen, erschien Schauspieler und Moderator Harald Schmidt am Montag, den 18. Dezember erstmals im Gerichtsaal des Kölner Landgerichts. Begleitet wurde er von seinem Anwalt und seiner Managerin.

Anklage: Räuberische Erpressung, Drohung, Stalking

Dem Angeklagten, der sich seit April in einer psychiatrischen Einrichtung befindet, wird Stalking und räuberische Erpressung samt Drohung vorgeworfen. Der psychisch kranke Mann aus Koblenz soll von Oktober 2016 bis April 2017 Harald Schmidt und dessen Familie belästigt und bedroht haben.

Tägliche e-Mails und Hausbesuche

In diesem Zeitraum kamen fast tagtäglich verwirrte e-Mails an Schmidts Managerin, weiters kündigte der Angeklagte Hausbesuche bei Harald Schmidt und dessen Familie an, sogar Zettelchen und Flaschen landeten im Postkasten des Entertainers.

Todesdrohung gegen Schmidts Familie

Zuletzt drohte der psychisch verwirrte Mann, der unter paranoider Schizophrenie leidet, sogar mit dem Tod von Schmidts Familienmitgliedern, wenn dieser ihm nicht eine große Summe Geld an ihn überweise.

Harald Schmidt über den Stalker

Am Montag äußerte sich Schmidt höchstpersönlich vor dem Kölner Landesgericht. Die Richterin soll den Entertainer erst einmal nach dessen Beruf gefragt haben: „Was machen Sie beruflich?" Harald Schmidt gab laut "Bild" zu Protokoll: „Schauspieler". Darauf erneut die Richterin an Harald Schmidt: „Sie wissen, worum es hier geht." Schmidt: „Ja, ich wurde von Herrn W. (Name geändert) gestalkt."

Die offizielle Aussage Schmidts gegen den "Stalker":

„Erst zu einem sehr späten Zeitpunkt habe ich davon mitbekommen. Das ist etwa acht oder zehn Jahre her. Meine Managerin hat alles versucht, das von mir fern zu halten. Ich habe ihn zum ersten Mal gesehen, als er mir vor meinem Haus aufgelauert hat. Er war auf der anderen Straßenseite, kam auf mich zu." Schmidt soll sich damals sogar in den Nachbargarten geflüchtet haben.

In Nachbars Garten geflüchtet

Und der Moderator weiter: „Wenn ich nicht reagieren würde, könnte er auch andere Saiten aufziehen, hat er gedroht. Ich habe versucht, ganz ruhig zu bleiben, bin einfach weiter gegangen. Im übernächsten Grundstück bin ich durch ein gusseisernes Tor des Nachbarn rein, habe die Tür hinter mir geschlossen. Danach blieb ich stehen. Herr W. blieb hinter dem Tor stehen, brummelte etwas, ging dann weg. Danach habe ich meine Tochter vom Ballettunterricht abgeholt."

Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen

Nach ungefähr zehn Minuten stellte der Anwalt von Harald Schmidt den Antrag, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Das Gericht gab dem Antrag statt, der Saal wurde geräumt. Angst muss Schmidt aber dennoch keine haben, der angeklagte befindet sich ja wie gesagt vorsorglich in einer psychiatrischen Einrichtung. (HH)