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Harte Strafen für Sender bei Manipulationsversuch

Heute Redaktion
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Bild: Linda Johansen

Nach Betrugsversuchen bei der Abstimmung im Jahr 2013 beim Eurovision Songcontest, verschärft die European Broadcasting Union (EBU) die Regeln: Die nationalen Sender müssen künftig größere Verantwortung übernehmen, dass beim Votum nicht manipuliert wird. Falls es aber doch dazu kommt, werden harte Strafen verteilt.

Nach Betrugsversuchen bei der Abstimmung im Jahr 2013 verschärft die European Broadcasting Union (EBU) die Regeln: Die nationalen Sender müssen künftig größere Verantwortung übernehmen, dass beim Votum nicht manipuliert wird. Falls es aber doch dazu kommt, werden harte Strafen verteilt.

Die neue Regelungen hat man nach dem Endbericht einer Untersuchung zur Abstimmung im Vorjahr getroffen:

- Wenn Unregelmäßigkeiten beim Votum in einem Land entdeckt werden, wird von der Reference Group automatisch ein Verfahren eingeleitet, das einen Ausschluss des betreffenden Senders von bis zu drei Jahren vom Wettbewerb vorsieht.

- Bereits im September hatte man die Transparenz beim Votum erhöht: Demnach müssen die Namen der Jurymitglieder in den einzelnen Ländern künftig eine Woche vor Finale veröffentlicht werden.

- Das Abstimmungsverhalten der Jurymitglieder wird zudem unmittelbar nach Bekanntgabe des Wettbewerbsgewinners offengelegt.

- Beim ESC entscheiden in jedem Land die Zuschauer und eine Fachjury über die Vergabe von Punkten an die Teilnehmer aus den anderen Staaten. Ihre Voten gehen jeweils zur Hälfte in das endgültige Stimmverhalten ihres Landes ein.

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