Der Mann, der am 16. März 2013 einem Landsmann mit einer Pistole in den Bauch geschossen hatte, w, muss für 15 Jahre ins Gefängnis.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für viel Diskussionsstoff in der Verhandlung sorgte die Armhaltung des Angeklagten bei der Schussabgabe. Während sein Verteidiger betonte, der Arm sei eindeutig nach unten gegangen - gleichbedeutend mit der Absicht, Adam K. lediglich ins Bein zu schießen - zeigte sich der Staatsanwalt überzeugt davon, dass der in der Handhabung der Waffe ungeübte Kaschen K. unmöglich in der Lage gewesen sei zu zielen. Überdies wäre es laut Gutachten des Schusssachverständigen denkbar, dass der 27-Jährige zwei Mal abgedrückt haben könnte, die defekte Pistole jedoch nur einen Schuss abgab.
Der Tschetschene erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.