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Hartmann-Anwalt weist Vorwürfe zurück

Heute Redaktion
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"Aufs schärfste" weisen die Anwälte des entlassenen Burgtheaterdirektors Matthias Hartmann "die Vorwürfe unberechtigter Zahlungen an ihren Mandanten" zurück. Hartmann war zudem nicht der einzige, der sich von Ex-Vize-Direktorin Silvia Stantejsky Beträge in bar auszahlen ließ und ihr diese anschließend zur Verwahrung übergab. Auch Regisseur David Bösch habe sein Geld von Stantejsky verwahren lassen.

"Aufs schärfste" weisen die Anwälte des Beträge in bar auszahlen ließ und ihr diese anschließend zur Verwahrung übergab. Auch Regisseur David Bösch habe sein Geld von Stantejsky verwahren lassen.

Die , bezieht sich in einer Aussendung auf von "profil" genannte Zahlen, wonach Hartmann im Vorfeld seiner Direktion im Sommer 2009 363.00 Euro statt der bisher bekannten 233.000 Euro in bar erhalten habe.

"Vertragliche Grundlage"

Hartmanns Anwalt Georg Schima unterstreicht, dass alle Honorare, die Hartmann erhielt, "auf einer vertraglichen Grundlage" basierten. Die forensische Untersuchung der KPMG, die auch der Bundestheaterholding und deren Chef Georg Springer zugänglich sei, zeige "deutlich, dass keine zusätzlichen oder unberechtigten Zahlungen erfolgten."

"Wenn jetzt das Gegenteil behauptet wird, ist das eine Schmutzkampagne wider besseres Wissen, die offenbar dazu dient, von Dr. Springers Verantwortung als Vertreter des Alleineigentümers und Aufsichtsratsvorsitzenden sowie davon abzulenken, dass es Mathias (sic!) Hartmann war, der diverse Fehlentwicklungen und Malversationen aufdeckte und darauf schon vor dem Einschreiten der KPMG hinwies."

"Das von Stantejsky kreierte System"

Die kolportierten unterschiedlichen Beträge seien "allesamt letztlich erklärbar, freilich nur auf ziemlich komplizierte Weise, weil das von Frau Stantejsky kreierte System sehr unübersichtlich war und manchmal zu geringe, dh hinter den Ansprüchen zurückbleibende Auszahlungen erfolgten, in anderen Monaten jedoch Überzahlungen, die in der Folge über die Lohnverrechnung wieder rückgängig gemacht werden mussten", heißt es in der Erklärung.

"Zustehendes Entgelt" beziehungsweise Honorare nicht auszuzahlen, sondern "für eine gewisse Zeit weiter vom Arbeitgeber durch die kaufmännische Geschäftsführerin verwalten zu lassen, mag ungewöhnlich und nicht sehr umsichtig sein, ist aber nicht verboten", so Schima abschließend. Für Fragen zu am Wochenende ebenfalls aufgekommenen war die Kanzlei vorerst nicht erreichbar.

Die Zahlungen von 363.000 Euro dienten der Vorbereitung von Hartmanns Direktion sowie der Abgeltung von nach Wien übernommenen Inszenierungen. In dieser Summe dürften auch die Regie-Honorare für die beiden Teile von Goethes "Faust" inkludiert gewesen sein, mit denen Hartmann seine Amtszeit eröffnete.

Auch David Bösch ließ Geld verwahren

Hartmann war nicht der einzige, der sich von Stantejsky Beträge in bar auszahlen ließ und ihr diese anschließend zur Verwahrung übergab. Wie "Die Presse" am Sonntag berichtete, ist auch Regisseur David Bösch davon betroffen, der sein Geld von Stantejsky verwahren habe lassen.

Bereits im Ende Februar präsentierten forensischen Untersuchungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hieß es: "Als äußerst kritisch ist der Umstand zu sehen, dass Frau Stantejsky das Vermögen von Vertragspartnern der Burgtheater GmbH verwaltete und auch buchhalterische Aufgaben für Vertragspartner wahrgenommen hat."

Burgtheater sieht keine offenen Forderungen

Nach Hartmann wurde nun bekannt, dass auch Bösch, der zuletzt Nestroys "Talisman" inszenierte und am 27. April mit Tankred Dorsts "Parzival" im Akademietheater Premiere feiern wird, davon betroffen ist. Er habe sich "beunruhigt von den Ereignissen der vergangenen Wochen und vor allem in Sorge um sein Geld" an die kaufmännische Geschäftsführung der Burg gewandt, wie es in dem "Presse"-Artikel heißt.

Dort liege allerdings nur ein von Bösch unterzeichneter Auszahlungsbeleg über 200.000 Euro vor. Aus Sicht des Burgtheaters bestehe daher keine offene Forderung zugunsten des Regisseurs, er müsse sich an Stantejsky wenden.