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Hartmanns Anwälte knöpfen sich Springer vor

Heute Redaktion
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Matthias Hartmann, der geschasste Direktor des Wiener Burgtheaters, setzt sich gegen die schweren Vorwürfe, ungerechtfertigte Zahlungen erhalten zu haben, zur Wehr. Er will nicht nur seinen Gehalt bis Ende August 2019 einklagen, sondern seine Anwälte belasten Holdingchef Georg Springer, dem Kulturminister Josef Ostermayer den Rücken deckt, schwer. Dieser habe die Empfehlung, die Kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky zu entlassen, ignoriert und damit seine Pflicht verletzt.

Matthias Hartmann, der , schwer. Dieser habe die Empfehlung, die Kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky zu entlassen, ignoriert und damit seine Pflicht verletzt.

Niemand will in der Burgtheater-Affäre der Sündenbock sein. Auch Hartmann ist sich keiner Schuld bewusst. "Sämtliche Zahlungen basieren auf einer vertraglichen Grundlage", sagen seine Anwälte. Bis zum Stichtag 7. März 2014 sei gemäß eines Berichts der Wirtschaftstreuhänder Steirer, Mika & Comp, die mit der Überprüfung aller Zahlungen an Hartmann seit Beginn seiner Tätigkeit betraut war, keine Zahlung außerhalb der vertraglichen Grundlage ergangen. Mindestens 4.238,62 Euro seien sogar noch ausständig.

Anwälte: Springer hielt trotz Warnungen an Stantejsky fest

Die Rechtsanwälte schieben Bundestheater-Holdingchef Georg Springer den Schwarzen Peter zu. Wie Hartmanns Rechtsvertreter am Donnerstag in mehreren Medien hervorhoben, habe der ehemalige Künstlerische Geschäftsführer gegenüber Springer wiederholt die angeprangert und gebeten, sie als Kaufmännische Geschäftsführerin abzulösen.

Schon vor Hartmanns Amtszeit in Wien habe es zudem eine ausdrückliche Empfehlung einer Personalberatung gegeben, Stantejsky nicht als Geschäftsführerin zu installieren, wie Hartmanns Anwältin Katharina Körber-Risak in der "Presse" betonte. Springer habe sich damals dennoch - "gegen die objektive Empfehlung der Fachleute" - für Stantejsky entschieden.

Springer-Rückzug aus Aufsichtsräten "Augenauswischerei"

Entsprechend werde sich Hartmann vor Gericht auf "den Kenntnisstand des Alleineigentümervertreters Dr. Springer" berufen, wie Anwalt Georg Schima ergänzte. Denn wenn der Alleingesellschafter von Missständen wisse und diese nicht abstelle, bedeute dies eine Pflichtverletzung. Springers Rückzug aus den Aufsichtsräten der Holding-Töchter sei außerdem "Augenauswischerei", schließlich könne er als Holding-Chef die Aufsichtsratsentscheidungen jederzeit überstimmen.