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Hat Trump eine Frau vergewaltigt? Jetzt tagt die Jury

Alle Schlussplädoyers wurden gehalten. "Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal ein früherer Präsident", fordert die Anwältin der Klägerin.

Droht selbst bei Verurteilung keine Haftstrafe: Ex-Präsident Donald Trump.
Droht selbst bei Verurteilung keine Haftstrafe: Ex-Präsident Donald Trump.
ANDY BUCHANAN / AFP / picturedesk.com

Nach den Plädoyers im Zivilprozess wegen Vergewaltigung gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump werden nun die zwölf Geschworenen über ein Urteil beraten. Bei den Schlussplädoyers wiederholte Roberta Kaplan, die Anwältin der Autorin Jean Carroll, den Vorwurf, Trump habe diese Mitte der 1990er-Jahre in einer Umkleidekabine in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt: "Er weiß, was er getan hat». Sie rief die neun Geschworenen am Montag vor einem Bundesgericht in New York dazu auf, Trump zu verurteilen: "Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal ein früherer Präsident."

Carroll fordert von Trump eine Entschädigung wegen Körperverletzung sowie Verleumdung. Die heute 79-Jährige hatte ausgesagt, dass sie nach dem Vorfall nicht mehr fähig gewesen sei, romantische Beziehungen zu führen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen.

In ihrem Schlussplädoyer erinnerte Carrolls Anwältin Kaplan daran, dass die 79-Jährige während des Prozesses zwei ganze Tage lang ausgesagt und dabei "Frage um Frage um Frage" beantwortet habe. Von Trump hätten die Geschworenen – sechs Männer und drei Frauen – dagegen "nicht viel gehört".

Trump blieb Prozess fern

Trumps Anwalt Joe Tacopina wies die Vorwürfe abermals zurück. Die Anschuldigungen seien "unvorstellbar" und "unglaubwürdig". Trump sei zu diesem Zeitpunkt bereits als Immobilienunternehmer prominent gewesen, sodass eine solche Tat nicht unbemerkt geblieben wäre. Man wolle dem Präsidentschaftsbewerber für 2024 politisch schaden.

Der Präsident war dem Ende April gestarteten Zivilprozess ferngeblieben. Er war auch nicht verpflichtet, zu erscheinen. Während des Prozesses wurden jedoch Aufnahmen einer Befragung Trumps durch Kaplan im Oktober gezeigt. Der 76-Jährige hatte Carrolls Vorwürfe dabei erneut entschieden zurückgewiesen und betont, die frühere Kolumnistin des Magazins "Elle" sei nicht sein "Typ".

Autorin Jean Carroll gab vor Gericht an, von Donald Trump vergewaltigt worden zu sein.
Autorin Jean Carroll gab vor Gericht an, von Donald Trump vergewaltigt worden zu sein.
STEPHANIE KEITH / AFP Getty / picturedesk.com

Allerdings verwechselte Trump bei der Befragung auf einem ihm gezeigten Foto aus den 1990er-Jahren Carroll mit seiner Ex-Frau Marla Maples. Kaplan nutzte dies nun in ihrem Schlussplädoyer, um die Aussagen des Ex-Präsidenten in Zweifel zu ziehen. Die Wahrheit sei, dass Carroll "genau sein Typ war", sagte die Anwältin.

Kein Gefängnis bei Verurteilung

Trumps Anwalt Tacopina dagegen sagte, der Ex-Präsident habe Carroll nie vergewaltigt: "Sie ist nie zur Polizei gegangen, weil es nie passiert ist." Hätte Trump die Frau in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses vergewaltigt, wäre er "sofort festgenommen worden", sagte Tacopina. Die Geschworenen müssten ihren "gesunden Menschenverstand" einsetzen.

Die Jurorinnen und Juroren sollen von Richter Lewis Kaplan am Dienstag in die Beratungen geschickt werden. Dann müssen sie eine einstimmige Entscheidung fällen, um zu einem Urteil zu kommen. Ein Urteil kann jederzeit fallen. Da es sich um ein Zivilverfahren und nicht um einen Strafprozess handelt, droht Trump auch im Falle einer Verurteilung keine Gefängnisstrafe.

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