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Hatte Islamist Sex mit Kindern?

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

Weil er ein Unterstützer des IS sein soll, hat die Bundesanwaltschaft das Telefon eines Mannes aus Frauenfeld abgehört. Er hatte auch Verbindungen nach Österreich.

Ein mutmaßlicher IS-Unterstützer aus Frauenfeld, gegen den die Bundesanwaltschaft ermittelt, wird verdächtigt, mit Minderjährigen Sex gehabt zu haben. Dies geht aus einer Beschwerde-Antwort des Bundesstrafgerichts hervor. Darin ist zu lesen, dass Telefongespräche des Frauenfelders abgehört wurden.

In einem Gespräch des Tatverdächtigen mit seiner Ehefrau war von mehrmaligem Geschlechtsverkehr mit einer 15-Jährigen die Rede. Das betreffende Mädchen hat laut den Unterlagen aber keine belastenden Aussagen gemacht. Laut der Beschwerde-Antwort war in einem Telefongespräch aber noch von einem Sexualkontakt mit einem weiteren Kind im Alter von 14 oder 15 Jahren die Rede.

Österreichischen Hassprediger unterstützt

Das Verfahren gegen den Frauenfelder führt die Bundesanwaltschaft bereits seit März 2015. Es wurde eröffnet, weil er offenbar in Kontakt mit drei weiteren Islamisten steht, gegen die die BA bereits ermittelte.

Konkret soll der Mann diverse Geldüberweisungen getätigt haben, bei denen der Verdacht auf Unterstützung des IS besteht. Außerdem soll der Verdächtige dem 34-jährigen Hassprediger Mirsad O. aus Österreich Geld überwiesen haben.

O. wurde im Juli 2016 vom Straflandesgericht Graz zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, andere zu Terrorakten angestiftet zu haben. Das Gericht kam zum Schluss, dass O. eine der Schlüsselfiguren der IS-Propaganda in Österreich sei und Kämpfer für den Krieg in Syrien angeworben habe.

Mit Bombe, Messer und Pistole

In der Beschwerde-Antwort des Bundesstrafgerichts steht zudem, der Frauenfelder habe in einer Nachricht geschrieben: "Ohne DAS (Islamischer Staat im Irak und Großsyrien) geht es nicht." Er fügte die Symbole für Bombe, Messer, Pistole und Rakete hinzu.

Die Beschwerde hatte der Tatverdächtige eingereicht, um sich dagegen zu wehren, dass eine ihm entnommene DNA-Probe ausgewertet wird. Die Einsprache wurde abgewiesen, weil die angeordnete Zwangsmaßnahme "gesetzeskonform" sei.

(red)

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